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Meerbusch: Wohin mit den Windrädern?

VON JAN POPP-SEWING - zuletzt aktualisiert: 27.01.2012

Meerbusch (RP). In der Politik deutet sich eine Mehrheit für neue Windkraftanlagen an. Neben dem bestehenden Osterather Windpark wäre ein Standort bei Nierst denkbar. Experten der Energieagentur NRW informierten jetzt die Politik.

100 Meter hoch sind die Windräder mit ihren ausladenden Rotoren, die am Rand von Osterath errichtet worden sind. Foto: Archiv

Osterath/Nierst Windräder sind in Meerbusch bislang nur auf einem Feld westlich von Osterath erlaubt. Den Wunsch eines Investors, dort den Bebauungsplan zu ändern, um eine weitere Anlage mit 85 Meter Nabenhöhe (Gesamthöhe: 126 Meter) bauen zu können, lehnten CDU, SPD und UWG noch im Oktober 2010 ab – vor allem aus ästhetischen Gründen.

Doch nach Fukushima hat sich buchstäblich der Wind gedreht. Die Bedenken gegenüber einer "Verspargelung" der Landschaft scheinen weggefegt. Die Verwaltung soll nun prüfen, wo sich in Meerbusch weitere große Windkraftanlagen aufbauen ließen. Das ist das Ergebnis einer Informationsveranstaltung mit Experten der Energieagentur NRW. Denkbar wäre ein neuer Windpark auf einem Feld bei Nierst.

Info

Windpark Osterath

Die drei Windräder am Rand von Osterath (Nabenhöhe: 73 Meter) liefern nach Angaben der Stadt 60 Prozent der in Meerbusch produzierten regenerativen Energie – und es soll noch mehr werden.

Ein privater Investor möchte den Windpark um zwei Windräder erweitern. Damit wären dort dann alle fünf Plätze belegt.

Die Landesregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung eine Steigerung des Anteils der Windkraft an der NRW-Energieversorgung von heute 3,6 auf 15 Prozent im Jahr 2020 festgelegt. Anja Aster von der Energieagentur erläuterte den neuen Windenergieerlass. Dieser eröffnet für die Windkraftnutzung neue Flächen, etwa im Wasserschutzgebiet. Bis zu 40 Meter dürften die Masten inzwischen an Autobahnen heranrücken. In Meerbusch müsste allerdings bei jeder Anlage, deren Flügelspitzen mehr als 100 Meter in die Luft ragen, der Flughafen zustimmen.

Bei den Bauherrn der Windräser habe sich ein Wechsel vollzogen. Während in den 90er Jahren Anlagen für 500 000 bis eine Million Euro noch oft von Landwirten errichtet worden seien, schlage heute ein Windrad mit bis zu 135 Meter Flügelhöhe mit drei bis 3,5 Millionen Euro zu Buche. Eine Ausgabe, hinter der in der Regel finanzkräftige Investorengruppen stehen. Möglich sei auch die Gründung einer Bürger-Genossenschaft nach dem Vorbild der Bürgersolar-Gesellschaften. Die Kommune könnte dabei eine wichtige Rolle als Ideengeber und Kommunikator spielen: "Der Vorteil ist, dass Bürger auch kleine Anteile von beispielsweise 500 Euro zeichnen könnten".

Holger Losse (SPD) merkte an, dass auch nach der neuen Gesetzeslage (Abstände von 1000 Metern zwischen Windrädern und Wohngebieten) kaum mehr Flächen in Meerbusch genutzt werden könnten. Anja Aster entgegnete, dass immer nach einer Einzelfallprüfung entscheiden werden müsse. Die 1000 Meter Abstand gelten für Windparks, bei einzelnen Windrädern sind 660 Meter einzuhalten.

Stadtplaner Ulrich Hüchtebrock merkte an, dass die Verwaltung bereits vor Jahren nach Flächen gesucht habe, bei denen die damals geltenden Abstandsregelungen eingehalten werden. Dabei kamen das Feld des heutigen Windparks bei Osterath heraus und eine Ackerfläche bei Nierst,

Wobei der Osterather Standort von der Windstärke her am günstigen sei. FDP-Ratsherr Klaus Rettig unterstrich, dass in der Bevölkerung ein erhebliches Umdenken stattgefunden habe: "Bürger sind heute eher bereit das Bild solcher Anlagen zu akzeptieren". Das sah auch die Referentin so: besonders wachse die Akzeptanz, wenn sie Anwohner finanziell an Windrädern beteiligen könnten.

Quelle: RP/rl

 
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