Mettmann: Ärger um Reinigungsgebühr
VON CHRISTOPH ZACHARIAS - zuletzt aktualisiert: 13.04.2007Düsseldorf (RPO). Anwohner des Orchideenweges müssen für den Einsatz der Kehrmaschine zahlen.
Parkende Autos behindern den Einsatz. Stadt weist die Vorwürfe zurück und beruft sich auf Verkehrsminister.Helmut Ewens, Anwohner des Orchideenweges in Metzkausen, ist sauer. Der Grund: Er und die anderen Bewohner des Orchideenweges und des Azaleenweges müssen seit 40 Jahren Kehrgebühr bezahlen. Aber die Kehrmaschine kann ihren Dienst nicht vollständig verrichten, da es sich eingebürgert hat, dass seit Jahren die Autos vor den Häusern der Straße parken. „Beide Straßen sind reine Anliegerstraßen und haben gemeinsam nur eine Zufahrt von der Florastraße her. Durchgangsverkehr ist nicht möglich“, sagt Helmut Ewens.
Er hat der Stadt vorgeschlagen, das Parken am Kehrtag für zwei Stunden zu untersagen, damit die Maschine reinigen kann. Auf der Florastraße, so Ewens, habe man entsprechende Schilder angebracht. Und in anderen Städten könne man sogar in einem wöchentlichen Turnus die Parkseiten wechseln, so dass eine Reinigung möglich sei.
Klagen häufen sich
Immer wieder gibt es Klagen vom Bauhof und von Anwohnern, dass die Kehrmaschine nicht die Straße reinigen kann. In einigen Straßen gibt es aber Regelungen, so beispielsweise in Mettmann-Süd, die einen Einsatz der Kehrmaschine ermöglichen. Dort stellen die Anwohner am Kehrtag die Fahrzeuge an eine andere Stelle.
In Metzkausen gibt es aber in Anliegerstraßen oft keinen Platz, um die Autos woanders zu parken.
Es gehe um Verkehrssicherheit
Die Stadt hat das Anbringen von Schildern, die das Parken während der Kehrzeit verbieten, aber abgelehnt. Wie Renate Hoffmann von der Ordnungsbehörde mitteilt, gehe es bei der Reinigung der öffentlichen Verkehrsflächen in erster Linie um die Verkehrssicherheit auf den Straßen. „Wichtig ist vor allem die Beseitigung von Abfällen und sonstigem Unrat und nicht die besenreine Säuberung der Straßen und Gehwege.“
Die Straßenreinigung, so Renate Hoffmann weiter, durch zeitlich begrenzte Halt- und Parkverbotsschilder zu regeln, habe das Bundesministerium abgelehnt. Denn: „Eine solche Maßnahme verursache einen immensen kostenintensiven und das Stadtbild beeinflussenden Beschilderungsaufwand.“ Wegen der zwangsläufigen Folge von Überschneidungen mit den allgemein schon zahlreichen und weiterhin erforderlichen Park- und Halteverboten sei eine verständliche Darstellung nahezu unmöglich. Es sei daher von einem hohen Missachtungsgrad auszugehen, schreibt die Ordnungsbehörde.
Dem Beschluss des Verkehrsministers schließt sich die Mettmanner Straßenverkehrsbehörde an. „Hier und da lassen sich Halteverbotsschilder für die Straßenreinigung in kleinen Straßen in Mettmann finden, die aber unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit aufgestellt seien und den langen Müllfahrzeugen das Ein- und Ausfahren erleichtern.“ Die Ordnungsbehörde könne die Unzufriedenheit verstehen, doch Gerichtsurteile würden besagen, dass „eine Gebührenermäßigung für einzelne Grundstückseigentümer, vor deren Häusern regelmäßig Fahrzeuge parken, ausgeschlossen bleibt.“ Wenn eine Straße wegen parkender Fahrzeuge nicht ordnungsgemäß gereinigt werden könne, müssten die Grundstückseigentümer trotzdem Gebühren zahlen.
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