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Mettmann: Anwohner-Klage gegen Silberberg abgewiesen

VON OLIVER WIEGAND - zuletzt aktualisiert: 12.10.2007

Düsseldorf (RPO). DÜSSELDORF/WÜLFRATH Der neue Steinbruch Silberberg soll die Zukunft Rheinkalks bis ins Jahr 2050 sichern. Auf rund 100 Hektar werden bis zu 200 Millionen Tonnen Kalkstein abgebaut. Seit zwei Jahren liegt die Genehmigung vor. Gestern klagte Anwohner Dr. Jürgen Hegmann vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht gegen den Kreis Mettmann als Genehmigungsbehörde.

„Ich stehe stellvertretend für rund 1000 Bürger in der Velberter Siedlung Wimmersberg. Wir befürchten Belästigungen durch den Krach der Sprengungen sowie Staub und Erschütterungen“, sagte Hegmann. Der promovierte Jurist, der selbst als Richter tätig ist, wohnt seit 25 Jahren in seinem Eigenheim in der Tönisheide und engagiert sich seit mehr als zehn Jahren gegen den Steinbruch. Hegmann sprach von einer „erheblichen Minderung der Wohnqualität“ durch den Neuaufschluss des Silberbergs. Schon jetzt seien die Sprengungen in Rohdenhaus Nord/Ost sehr deutlich zu hören.

Verwirrende Salamitaktik

Je näher der Steinbruch an die Häuser rücke, desto größer werde auch der Lärm. Rheinkalk fordere den Anwohnern ein Sonderopfer ab, im Sinne der Gerechtigkeit sollte die Firma einen angemessenen Ausgleich im Sinne von Lärmschutz durch angepasste Arbeitszeiten sorgen.

Keine Sprengung an Samstagen

Hegmann griff Rheinkalk scharf an, als er der Firma vorwarf, sie schmeiße unterschiedliche Projekte wie die Verlegung des Eignerbachs oder den Bau eines Zementofens in einen Topf. „Das ist eine verwirrende Salamitaktik“, sagte Hegmann. Auf der anderen Seite werde Bürgern vorgeworfen, der Aufrechterhaltung von Arbeitsplätzen durch ihre Bedenken im Weg zu stehen. Dabei habe Rheinkalk in den vergangenen Jahren aus wirtschaftlichen Überlegungen massiv Personal abgebaut. Das Verwaltungsgericht wies die Klage Hegmanns ab. Der Planfeststellungsbeschluss des Kreises berücksichtige die Interessen von Anwohnern und schreibe Grenzwerte bei den Immissionen vor. Die Richtwerte würden nicht überschritten. Um Anwohner zu schützen, sind an Samstagen keine Sprengungen erlaubt. Ebenso bleibt das Aufbohren großer Felsbrocken mit einem Hydraulik-Bohrer, der bis zu 118 Dezibel Lärm verursachen kann, an Samstagen verboten. Rheinkalk hatte versucht, auf dem Klageweg die Arbeit an Samstagen durchzusetzen. Eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht ist möglich.

Quelle: RP

 
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