Mettmann: Blauzungenkrankheit
zuletzt aktualisiert: 23.08.2006Düsseldorf (RPO). Nachdem die Blauzungenkrankheit bei Schafen in den Niederlanden festgestellt wurde, haben die Auswirkungen nun den Kreis Mettmann erreicht. Das Landwirtschaftsministerium hat ein Gefährdungsgebiet von 20 Kilometern Umkreis um Kerkrade/Niederlande festgelegt sowie ein Sperrgebiet von 100 Kilometern. Dies betrifft den ganzen Kreis Mettmann.
Wiederkäuer (Rinder, Ziegen, Schafe) dürfen das Sperrgebiet nicht verlassen. Weidegang und Transport im Sperrgebiet und in das Gebiet hinein sind gestattet. Nachdem vereinzelte Ausbrüche in Rinderbeständen im Raum Aachen gemeldet wurden, ist aufgrund der Rasanz des Seuchengeschehens nicht auszuschließen, dass bald auch im Kreis Mettmann verschärfte Regelungen wie ein Aufstallungsgebot angeordnet werden, so das Kreisveterinäramt. Mit weitergehenden Maßnahmen der EU ist zu rechnen.
Alle Halter von Wiederkäuern, die ihre Tiere noch nicht angezeigt haben, müssen dies unverzüglich nachholen. Ein Verdacht auf Blauzungenkrankheit muss dem Veterinäramt sofort gemeldet werden (% 02104/99-1958 oder -1954).
Die Virusinfektion (Blue-Tongue-Disease) wird über stechende und blutsaugende Insekten übertragen. Klinische Symptome sind Teilnahmslosigkeit, hohes Fieber, vermehrtes Speicheln, Rötung und Schwellung der Kopfschleimhäute sowie die Schwellung und Blaufärbung der Zunge (symptomatisch nur bei Schafen). Für Menschen besteht keine Gefahr. Fleisch- und Milchprodukte können verzehrt werden.
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