Kreis Mettmann: Blauzungenkrankheit: Kreis Mettmann gefährdet
zuletzt aktualisiert: 07.09.2006Düsseldorf (RPO). Nachdem die Blauzungenkrankheit bei Schafen im Kreis Heinsberg und Mönchengladbach und bei Rindern im Rheinisch-Bergischen Kreis festgestellt wurde, hat das Ministerium für Umwelt- und Natur, Landschafts- und Verbraucherschutz den Kreis Mettmann zum Gefährdungsgebiet erklärt. Transportieren und Treiben von Wiederkäuern aus hiesigen Betrieben ohne Ausnahmegenehmigung des Veterinäramtes ist verboten. Nur der Transport von Tieren zur Schlachtung klinisch gesunder Tiere ist erlaubt, muss aber einen Tag zuvor angezeigt werden.
Quelle: RP
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