Mettmann Gericht: 250 000 Euro für Feuerwehrleute

Mettmann · Die Stadt Mettmann hat in einem Rechtsstreit über zu zahlende Mehrarbeit für Feuerwehrleute der Mettmanner Wehr verloren. In der Verhandlung vor der 26. Kammer des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf entschied am Freitag das Gericht, die Mehrarbeit der Feuerwehrleute in Geld auszugleichen.

Mettmann: Gericht: 250 000 Euro für Feuerwehrleute
Foto: Dietrich janicki

Wie Peter Nachtigall, Personalratschef der Mettmanner Verwaltung, mitteilte, bedeutet dies: Die Stadt Mettmann muss für den Zeitraum von 2001 bis Ende 2005 pro Feuerwehrmann 20.000 Euro zahlen. Insgesamt sind das rund 250 000 Euro. Ein zuvor außergerichtlicher ausgehandelter Kompromiss kam nicht zustande.

Der EU-Gerichtshof hatte festgestellt, dass Bereitschaftsstunden als Arbeitszeiten zu gelten haben. Obwohl inzwischen höchstrichterlich geklärt war, dass diese Überstunden zu vergüten sind, weigerte sich Stadt zu zahlen, berief sich auf Verjährung und wandte ein, die Beamten hätten die Auszahlung ihrer Vergütung nicht rechtzeitig beantragt.

Die Feuerwehrbeamten hingegen trugen vor, dass die Stadtspitze ihnen signalisiert habe, sie würden auch ohne Anträge und Klagen ihr Geld bekommen, wenn es ihnen rechtlich wirklich zustehe. Der Vorsitzende Richter erklärte in der mündlichen Urteilsbegründung, dass die Stadt sich nicht auf eine Verjährung der Ansprüche ihrer beamteten Feuerwehrleute berufen könne. Aufgrund zurückliegender Umstände hätten die Feuerwehrleute davon ausgehen dürfen, dass die Stadt ihre Ansprüche auch ohne Klageerhebung erfüllen würde.

Hinzu komme, dass die Stadt die Überstunden der angestellten Feuerwehrleute, die also keine Beamten seien, bezahlt habe. Es gebe keinen vernünftigen Grund, die beamteten Feuerwehrleute schlechter zu behandeln als die angestellten. Die Stadt Mettmann kann gegen das Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.

(ila/top)
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