Erkrath: Getötetes Kind: Polizei befragt Nachbarn
VON DOMINIQUE SCHROLLER - zuletzt aktualisiert: 14.05.2010 - 11:57Düsseldorf (RPO). Leblos und übersät mit Spuren schwerster Misshandlungen haben die Rettungskräfte am Mittwoch in Erkrath einen zweijährigen Jungen aufgefunden. Die Wiederbelebungsversuche des Notarztes blieben vergeblich. Das Kind starb an seinen inneren Verletzungen. Dringend tatverdächtig sind die 31-jährige Mutter und ihr 22 Jahre alter Lebensgefährte. Die Polzei befragt nun Verwandte und Nachbarn der Familie.
"Wir wollen klären, wie die Misshandlungen unbemerkt von der Öffentlichkeit geschehen konnten", sagte ein Sprecher der Polizei Mettmann am Freitag. Dazu gehöre die Befragung von nahestehenden Familienangehörigen, aber auch von Nachbarn.
Das Paar war noch in der Wohnung festgenommen worden. Der zuständige Haftrichter hat inzwischen Haftbefehl erlassen. Bei der Vernehmung hatten beide die Tat zunächst bestritten, sich dann jedoch in Widersprüche darüber verstrickt, wie der Junge zu seinen schweren Verletzungen gekommen war.
Sie hatten behauptet, er habe sich die zahlreichen Hämatome selbst zugefügt. Die Aussage, der Junge habe sich auch die großflächigen Verbrennungen am Rücken mit dem Wasserkocher beigebracht, konnten die Ermittler inzwischen widerlegen. "Er war viel zu klein, um das Gerät überhaupt zu erreichen", sagte Hauptkommissar Udo Moll, Leiter der Mordkommission Eichendorff, am Nachmittag auf einer Pressekonferenz. Obwohl die Obduktion auch Verletzungen im Genitalbereich ergeben hat, gibt es bisher noch keine Hinweise auf sexuellen Missbrauch. Todesursache waren innere Verletzungen und Blutungen durch stumpfe Gewalteinwirkung. Außerdem wies der Junge Symptome einer Mangelernährung auf.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen Totschlags gegen die Mutter und ihren Lebensgefährten. Über das Motiv gibt es noch keine Erkenntnisse. Möglicherweise war das kleine Kind der noch jungen Beziehung des Paares im Wege. Die Frau hat noch drei weitere Kinder im Alter von acht, zehn, und zwölf Jahren. Sie konnten noch am selben Tag mithilfe von Mitarbeitern des Erkrather Ordnungs- und Jugendamtes in einer örtlichen Schutzeinrichtung untergebracht werden.
Eine Versorgung durch die Großeltern, die im gleichen Haus wohnen, kam für die Ermittler nicht in Frage. Sie sind der Meinung, dass ihnen zumindest die Verletzungen am Kopf des Jungen hätten auffallen müssen. "Wenn sie das Kind auf den Arm genommen und den Kopf näher betrachtet haben, hätten sie die Verletzungen bemerkt. Sie werden derzeit vernommen, sind aber nicht tatverdächtig", betonte Moll. Er berichtete, dass alle Kinder nicht gewollt seien und der leibliche Vater, von dem die Mutter seit einem Jahr getrennt lebt, nur unregelmäßigen Kontakt zu ihnen gehabt hätte.
Die drei Mädchen waren nach ersten Erkenntnissen unversehrt, sie sollen in den kommenden Tagen ärztlich untersucht und anschließend befragt werden. "Wir wollen da sehr vorsichtig vorgehen", versicherte Moll. Er wird auch die Nachbarn und die Schwester der Tatverdächtigen, die ebenfalls mit im Haus wohnt, vernehmen. "Wir werden versuchen. Licht in das Dunkel zu bringen und die Frage nach dem Warum zu beantworten."
Inzwischen bezichtigen sich die beiden Verdächtigen gegenseitig. "Die Mutter hat gesagt, wenn sie es nicht gewesen ist, muss er es wohl gewesen sein. Der Lebensgefährte hat jedoch zuerst ausgesagt, das sie den Jungen immer wieder geschlagen, getreten und gegen die Tür geschubst hat." Der 22-Jährige hatte um 13.34 Uhr die Einsatzkräfte in der Erkrather Leistelle der Feuerwehr angerufen und gemeldet, dass der Junge bewusstlos sei.
Die beiden Tatverdächtigen leben seit dem 13. März zusammen und sind beide arbeitslos. Hinweise auf Alkoholkonsum haben die Ermittler bisher nicht gefunden. Ob die Familie dem Jugendamt bereits bekannt war, ist noch unklar. Die Mutter des Jungen und ihr Lebensgefährte bleiben bis zur Eröffnung des Gerichtsverfahrens in Untersuchungshaft. Einen möglichen Zeitpunkt für die Verhandlung konnte der zuständige Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt nicht nennen. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, rechnet er mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren.
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