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Erkrath Halb Erkrath ist fällig für den Kanal-TÜV

Erkrath · In der Wasserschutzzone Hochdahl müssen die Kanäle in 4000 Grundstücken geprüft werden. Bei Reparaturen wird's teuer.

Kanal-TÜV - Was Eigentümer wissen müssen
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Foto: Ralph Matzerath

In der Wasserschutzzone Hochdahl müssen die Kanäle in 4000 Grundstücken geprüft werden. Bei Reparaturen wird's teuer.

Das Thema Dichtheitsprüfung von privaten Kanalanschlüssen ist wieder aktuell. Die rot-grüne Landesregierung hat beschlossen, dass der Kanal-TÜV im Wasserschutzgebiet für alle Grundstückeigentümer Pflicht ist. In Erkrath sind davon 4000 Grundstücke betroffen. Sie liegen im Ortsteil Hochdahl, wo die Stadtwerke ihre Trinkwasserbrunnen haben.

Alle Kanäle dort müssen unabhängig davon, ob ein Verdacht auf Durchlässigkeit vorliegt, überprüft werden. "Erst einmal muss uns aber die Durchführungsverordnung vorliegen. Vor dem Sommer werden wir uns da noch nicht rühren", sagt Tiefbauamtsleiter Heinz-Peter Heffungs. Danach werden die Bürger durch Flugzettel und Hinweise in der Öffentlichkeit informiert. Nach dem Gesetz sollen alle vor 1965 gebauten Häuser bis Ende 2015 getestet werden, für alle anderen Gebäude gilt der 21. Dezember 2020 als Stichtag. Für Gewerbe- und Industriebauten gilt die Pflicht zu Kanaldichtheitsprüfung, sofern sie vor 1990 gebaut worden sind.

"Bis wann die Reparaturen erledigt sein sollen, wissen wir aber noch nicht", sagt Heffungs. Die Prüfung selbst, so der Experte, kostet ein paar Hundert Euro und wird von zertifizierten Unternehmen erledigt. "Wir haben da als Verwaltung einen Beratungsauftrag und werden den Bürgern Betriebe nennen können." Teuer könne es allerdings werden, wenn tatsächlich poröse Stellen entdeckt werden, die repariert werden müssen. Ob Kanäle auch außerhalb der Wasserschutzzone geprüft werden müssen, sollen die Kommunen nun allein entscheiden.

"Das wird dann jede Gemeinde anders handhaben", sagt Heffungs, "ich fände eine einheitliche Lösung sinnvoller." Der Tiefbauamtsleiter ist der Ansicht, dass grundsätzlich alle Kanäle geprüft werden müssten. Er verweist darauf, dass defekte Kanäle außerhalb der Schutzzone unter Umständen unentdeckt bleiben. Das bedeutet: Abwasser kann das Grundwasser verschmutzen. Oder umgekehrt, wenn Grundwasser in Abwasserkanäle dringt, würde das den Bakterienhaushalt in den Kläranlagen durcheinanderbringen. Auch CDU-Stadtverbandsvorsitzender Mario Krechel kritisiert, dass für Wohnhäuser außerhalb der Wasserschutzgebiete keine eindeutige Regelung getroffen wurde.

"Das hat für mich nichts mit Bürgerfreundlichkeit zu tun, sondern ist Ausdruck einer organisierten Verantwortungslosigkeit der Landesregierung", sagt er. Bei Reparaturen könnten schnell mehrere Tausend Euro Kosten zusammenkommen. Dabei seien schädliche Auswirkungen auf die Umwelt durch beschädigte Abwasserrohre von Privathaushalten umstritten. Durch die Verlagerung der Zuständigkeit in die Kommunen sei die verpflichtende Dichtheitsprüfung noch nicht vom Tisch, befürchtet der FDP-Landtagsabgeordnete Dirk Wedel. "Da vielerorts die Planungen bereits weit fortgeschritten sind, werden die Kommunen nun möglicherweise in vorauseilendem Gehorsam die Dichtheitsprüfung durchführen lassen wollen."

(RP/rl)
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