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Mettmann: Jihad O. kommt vorerst frei

VON OLIVER WIEGAND - zuletzt aktualisiert: 23.02.2007 - 12:15

Düsseldorf (RPO). Der Mettmanner wurde vom Wuppertaler Landgericht zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Bis zum Haftantritt bleibt der 31-jährige auf freiem Fuß. Angeklagter hatte Menschenhandel gestanden.

METTMANN/WUPPERTAL Jubel unter den Zuschauern im Wuppertaler Gerichtssaal: Der Mettmanner Jihad O. darf bis zum Antritt seiner vierjährigen Haftstrafe auf freiem Fuß leben. Er freue sich auf seine Familie und seinen kleinen Sohn, sagte der 31-jährige, der sich zwei mal in der Woche bei der Polizei melden muss.

17-jährige in Polen gekauft

Wegen schwerem Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung, Besitz und Handels mit Kokain sowie versuchter räuberischer Erpressung und Nötigung wurde Jihad O. zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Eigentlich waren für den Prozess noch vier weitere Verhandlungstage angesetzt, doch ein überraschendes Geständnis, das der Angeklagte durch seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Ulrich Busch aus Ratingen vortragen ließ, setzte dem Prozess ein kurzfristiges Ende.

So gab Jihad O. zu, über einige Monate hinweg, eine 17 Jahre alte Prostituierte gezwungen zu haben, für ihn in einem Saunaclub anschaffen zu gehen. In der Anklage wurde Jihad O. vorgeworfen, die junge Frau in Polen gekauft, nach Deutschland gebracht und ihr gefälschte Ausweispapiere verschafft zu haben. Das junge Mädchen soll sich nicht gewehrt haben, da sie aus einem Waisenhaus entflohen war und über keine echten Papiere verfügte. Gemeinsam mit einer anderen Prostituierten, die ebenfalls für Jihad O. anschaffen ging, gelang der 17-Jährigen jedoch die Flucht aus dem Bordell. Vor Gericht gab Jihad O. zu, wütend geworden zu sein und von dem Besitzer des Bordells  50 000 Euro Ablöse verlangt zu haben. Er habe den Bordellbesitzer zur Unterstützung seiner Forderung in Begleitung einiger kräftiger Männer aufgesucht, um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen. Der Bordellbesitzer zahlte jedoch nicht, sondern wandte sich an die Polizei.

Spektakuläre Festnahme

Die Polizei nahm den Mettmanner in einer spektakulären Aktion am 29. März vergangenen Jahres in seiner Wohnung an der Freiheitstraße fest. Das Sondereinsatzkommando sprengte das Fenster seines Schlafzimmers auf, stürmte die Wohnung und nahm den 31-Jährigen in Unterhosen und mit Bettzeug mit. Seitdem saß der Mettmanner in Untersuchungshaft und freute sich vor Gericht, zumindest bis zum Antritt der Strafe wieder auf freien Fuß zu kommen. Bis zum Antritt der Strafe ist ihm der Kontakt zu sämtlichen Zeugen des Prozesses verboten, er muss alle seine Pässe abgeben und straffrei leben. Das Gericht deutete bereits an, dass Jihad O. möglicherweise nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe die Chance erhält, auf Bewährung frei zu kommen. Der in Beirut geborene O. gilt als „Erstverbüßer“ und hatte bislang vor Gericht nur eine Geldstrafe erhalten.

Quelle: RP

 
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