Mettmann: Kommunalwahl am 30. August
VON JÜRGEN FISCHER - zuletzt aktualisiert: 31.03.2009Düsseldorf (RPO). Der Mettmanner Kreistag lehnt es ab, die von SPD und Grünen geforderte Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl zu unterstützen. Ein gesonderter Wahltermin sei der Normalfall.
Der Kreis Mettmann wird sich beim Land NRW nicht für eine Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl einsetzen. CDU, FDP und die Wählergemeinschaften lehnten gestern nachmittag im Mettmanner Kreistag entsprechende Anträge der SPD und der Grünen ab. Ebenfalls abgewiesen wurde damit der Antrag eines Bürgers aus Burscheid, der in dieselbe Richtung zielte.
SPD-Fraktionschef Udo Carraro und der Sprecher der Grünen, Bernhard Ibold, forderten eine Resolution des Kreistags gegen den vom Landtag angesetzten Kommunalwahltermin am 30. August. Damit sollte Druck auf den Innenminister ausgeübt werden, über den Termin nachzudenken.
Ibold sprach davon, eigentlich sollten Wahlen ein Feiertag der Demokratie sein. In diesem Fall sei es jedoch ein Trauertag. Carraro kritisierte die zusätzlichen Kosten, die er für den Kreis Mettmann und seine Städte mit 300 000 Euro bezifferte. Die Kommunen hätten zudem Probleme, genügend Wahlhelfer zu finden.
Die Termin-Wahl
Ursprünglich wollte die Landesregierung Kreistage, Stadträte und Bürgermeister zeitgleich mit den Europaabgeordneten am 7. Juni wählen lassen. Dies untersagte das Verfassungsgericht, weil der zeitliche Abstand bis zum Amtsantritt der neugewählten Mandatsträger zu groß gewesen wäre.
Als Grund für einen separaten Kommunalwahltermin nennt Innenminister Ingo Wolf: Die Kommunalpolitik solle nicht unter die Räder der Bundespolitik geraten.
Die von der SPD genannten Mehrkosten von 42 Millionen Euro durch die Kommunalwahl seien viel zu hoch, so CDU und FDP. Die Kosten lägen bei 4,5 Millionen.
FDP: Die Kosten hochgerechnet
Der Vorsitzende der FDP-Kreistagsfraktion, Dirk Wedel, warf den Befürwortern einer Resolution "Theaterzauber" und "Heuchelei" vor. Die Kosten für die getrennte Kommunalwahl würden hochgerechnet, indem Ausgaben für Personal und Versand von Wahlberechtigungen veranschlagt würden, die auch bei einer Zusammenlegung mit der Bundestagswahl anfallen würden. Die tatsächlichen Kosten der Kommunalwahl lägen bei 30 Cent pro Wähler, im Kreis Mettmann also bei 150 000 Euro. Im übrigen habe das Verfassungsgericht festgestellt, das getrennte Wahlen der Normalfall seien und dass die Zusammenlegung eine besondere Begründung benötige.
Für die CDU wehrte sich Klaus-Dieter Völker gegen eine Resolution, indem er auf die Zuständigkeit des Landtags verwies: "Wir haben hier gar nichts zu sagen." Zudem: Die SPD könne doch nicht ernsthaft in Münster gegen die getrennte Kommunalwahl klagen und im Kreistag eine Resolution verlangen.
Der CDU-Landtagsabgeordnete Harald Giebels erinnerte daran, dass es der Landesregierung um eine Zusammenlegung der Kommunal mit der Europawahl gehe, um die Europawahl aufzuwerten. Hinsichtlich einer Zusammenlegung von Kommunalwahl und Bundestagswahl berief er sich auf das Wahlforschungsinstitut Forsa, das festgestellt habe: Eine Zusammenlegung von Kommunal- und Bundestagswahlen sei eine "Vergewaltigung der Kommunalwahlen".
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum