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Mettmann: Landrat klagt gegen Pipeline

VON JÜRGEN FISCHER - zuletzt aktualisiert: 26.08.2009

Düsseldorf (RPO). Weil Bauherr Bayer die Sicherheit der CO-Leitung durch nachträgliche Änderungen abgesenkt hat, will der Kreis Mettmann das Projekt zu Fall bringen.

Wolfgang Cüppers, Sprecher der IG Erkrath, ärgerte sich schon oft über Bayer – im März 2008, weil das Unternehmen die Kreuze an der Hochdahler Straße abmontieren ließ.<span style="font-size:40%;"> </span> www.rp-online.de/mettmann Foto: RPO

Der Kreis Mettmann will die CO-Pipeline auf gerichtlichem Wege verhindern. Am 8. August reichte der Rechtsanwalt des Kreises, Dr. Joachim Hagmann von der Münsteraner Anwaltskanzlei Baumeister, beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht Klage gegen die Bezirksregierung ein. Sie richtet sich gegen zwei Änderungsbescheide der Baugenehmigung, in denen die Behörde dem Bauherrn Bayer Material Science nachträglich gestattet hat, dünnere Rohre und schmalere so genannte Geo-Grid-Matten zu verlegen. Die Matten werden über der Leitung im Erdreich platziert und sollen Baggerfahrer warnen, nicht weiter zu graben.

Von diesen Änderungen ist der Kreis unmittelbar betroffen, weil die Leitung zwei Kreisstraßen in Ratingen kreuzt: Die K31 (Zum Schwarzebruch) und die K19 (Lintorfer Weg). In den beiden Änderungen sieht Landrat Thomas Hendele eine deutliche Herabsetzung des Sicherheitsniveaus, das der Planfeststellungsbeschluss (die Baugenehmigung) ursprünglich vorgesehen hatte. Die Änderungen hätten daher nicht in einem vereinfachten, nichtöffentlichen Verfahren genehmigt werden dürfen. Hinzu kommt: Über den Geo-Grid-Matten von 80 Zentimetern Breite (verlegt wurden 60 Zentimeter breite) hätten zwei Kunststoffbänder verlegt werden müssen. Diese wurden aber tatsächlich mit den Geo-Grid-Matten in einer Ebene im Erdreich verlegt. Sie erfüllen also nicht ihren Zweck, bei Grabungsarbeiten mit Baggern noch vor den Geo-Grid-Matten zu warnen.

Info

Klagen

Gegen die CO-Pipeline klagen zwei private Grundeigentümer aus Langenfeld und Monheim.

Von den Kommunen gehen Monheim und Ratingen gegen das Projekt gerichtlich vor, seit kurzem auch Langenfeld. Hilden und Erkrath prüfen noch, ob Aussicht auf Erfolg besteht.

Die Klage des Kreises Mettmann wurde am 8. August beim Verwaltungsgericht in Düsseldorf eingereicht. Sie richtet sich gegen nachträglich abgesenkte Sicherheitsstandards. So wurden Geo-Grid-Matten von 60 Zentimetern Breite verlegt, obwohl der Planfeststellungsbeschluss 80 Zentimeter vorschreibt.

Die Wandstärke der Rohre wurde teilweise von 6,3 Millimetern, wie in der Baugenehmigung vorgesehen, auf 5,6 Millimeter verringert.

Viele Fehler nicht zu heilen

Bayer will in entsprechenden Untersuchungen festgestellt haben, dass die dünnere Wandstärke der Pipeline-Rohre keinen Einfluss auf die Sicherheit hat. "Wir bezweifeln das", sagte gestern Anwalt Hagmann. Er verweist auch darauf, dass Bayer diese Änderungen sich erst nachträglich hat genehmigen lassen. Dies gilt auch für 60 weitere Änderungen der ursprünglichen Planung. Hinzu kommt ein 82 Seiten starker Änderungsbescheid der Düsseldorfer Bezirksregierung vom Oktober 2008. "Darin sollten Fehler der Planfeststellung geheilt werden" sagte Landrat Hendele. Er zeigte sich gestern überzeugt davon, dass viele Fehler des Verfahrens gar nicht mehr "geheilt" werden können. So wurde bei der Wahl der Trasse nicht wirklich ergebnisoffen der beste Weg gesucht. Hendele mutmaßt, dass Bayer von vorherein den Weg durch den Kreis Mettmann festgelegt hatte und dies bei der Abwägung nur noch zu begründen versucht hat. Techniker des Kreises Mettmann hätten inzwischen nachgewiesen, dass es linksrheinisch eine kürzere Trasse hätte geben können. Die linksrheinische Trasse, die Bayer als Alternative geprüft haben will, sei dagegen deutlich länger.

Zudem sei nie geprüft worden, ob es eine andere Lösung als den Bau einer Pipeline gegeben hätte. Sie soll in Dormagen anfallende Überschüsse von Kohlenmonoxid nach Krefeld-Uerdingen schaffen, wo CO für die Kunststoffproduktion benötigt wird. Ein weiteres Sicherheitsrisiko: Bayer hätte laut Planfeststellungsbeschluss sich deutlich vor Beginn der Bauarbeiten beim zuständigen Kampfmittelräumdienst der Düsseldorfer Bezirksregierung bescheinigen lassen müssen, dass die Leitungstrasse frei von Kampfmitteln wie Bomben und Granaten ist. Dies aber ist bis heute nicht geschehen und die Leitung ist fast fertig.

Hendele zieht daraus den Schluss: "Die Bezirksregierung nimmt offensichtlich ihren eigenen Planfeststellungsbeschluss nicht ernst." Und: "Es wird Zeit, dass man dieses Verfahren beendet." Der Schlüssel dazu liege allerdings beim Bauherrn in Leverkusen und nicht bei der Aufsichtsbehörde in Düsseldorf.

Quelle: RP

 
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