Kommentar: Mundschutz bei Verdacht
zuletzt aktualisiert: 18.08.2009Düsseldorf (RPO). Verantwortung
Auch die Kindertagesstätten im Kreis wurden mit Info-Broschüren und – bei Bedarf – mit zusätzlichen Seifen-, Desinfektionsmittel- und Handtuchrationen versorgt. "Das Zeit-Problem, das die Schulen jetzt haben, stellt sich bei uns allerdings nicht, sagt Annette Hemmie von der Fachberatung des evangelischen Kirchenkreises Mettmann. "Die Kitas waren während Ferien sowieso geöffnet."
In den 27 Kindertagesstätten des Kirchenkreises wurden in den vergangenen Tagen trotzdem Plakate aufgehängt, die Eltern und Erzieher informiert und man hat mit den Kindern das Händewaschen geübt. "Jetzt", sagt Hemmie, "liegt unser Hauptaugenmerk darauf, mögliche Krankheits-Symptome zu erkennen und dann richtig zu handeln."
Grundsätzlich gilt: Wenn der Verdacht besteht, dass sich ein Schüler (dasselbe gilt für ein Kindergartenkind) mit dem Grippe-Virus infiziert hat, muss er sofort aus der Klasse genommen und mit einem so genannten Mund-Nasenschutz versehen in einen Sanitätsraum gebracht werden.
Anschließend werden im Idealfall die Eltern verständigt. Alle Räume, in denen sich das mögliche Grippe-Opfer aufgehalten hat, müssen gründlich gelüftet werden. Und es muss abgeklärt werden, ob er oder sie Kontakt zu Angehörigen einer Risikogruppe hatte.
Selbstverständlich kann kein Lehrer überprüfen, ob ein Kuss-Verbot auf dem Schulhof tatsächlich eingehalten wird. Wer Teenager kennt, weiß, dass gerade die Dinge, die verboten sind, einen besonderen Reiz ausüben. Wahrscheinlich ist auch, dass die Händewasch-Rituale nach und nach einschlafen werden. Trotzdem ist es wichtig, dass es diese Regeln gibt – um das Bewusstsein für mögliche Gefahren zu schärfen. Dabei geht es nicht darum, Panik zu schüren. Vielmehr sollen Jugendliche in der Schule Verantwortung lernen. Der lockere Umgang mit den Regeln endet nämlich spätestens dann, wenn ein Freund oder eine Freundin an der Grippe erkrankt. JUHA
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