Wülfrath Ratgeber zu Hunderecht verfasst

Düsseldorf · Die Wülfrather Rechtsanwältin Nadine Scholz hat acht Monate an ihrem Buch unter anderem über Haftungsfragen geschrieben.Ihr Werk richtet sich an jeden, der mit Hunden zu tun hat. Trotz Paragraphen und Urteile – auf Verständlichkeit legt die 33-Jährige viel Wert.

Unter dem Titel „Vorsicht bissiger Hund!“ ist das erste Buch der Wülfratherin Nadine Scholz erschienen. In dem Ratgeber behandelt die 33-jährige Rechtsanwältin eines ihrer Spezialgebiete, das Hunderecht. „Viele Hundebesitzer haben davon keine großartige Ahnung“, sagt die Autorin.

Die Idee, ein Buch zu schreiben, kam Scholz während ihrer Arbeit. Während sie hauptberuflich ihre Anwaltskanzlei führt, ist sie nebenbei noch als Referentin zum Thema Tierrecht unterwegs. „Irgendwann hatte ich so viel Material zusammen, dass ich es lohnenswert fand, das zusammenzufassen“, sagt Scholz. Konkurrenzprodukte gebe es kaum. „Es gibt zwei, drei andere Veröffentlichungen“, sagt Scholz, „aber die Inhalte sind teilweise nicht mehr aktuell“.

An ihrem 144 Seiten starken Ratgeber hat Scholz etwa acht Monate geschrieben. „Anschließend haben ihn mein Mann und meine Schwester gelesen“, sagt die Autorin. „Die haben mit Jura nichts am Hut“. Die Verständlichkeit ihres Buches ist Scholz wichtig. „Paragraphen und die Gerichtsurteile sind farblich hervorgehoben“, sagt sie. „Am Ende jeden Kapitels gibt es eine Zusammenfassung in Stichworten“. Die zahlreichen Fotos, die den Inhalt anschaulich machen, hat sie zum Großteil selbst gemacht.

Haftung und Mietrecht

Eine spezielle Zielgruppe hat das Buch, das Bereiche wie Haftung, Mietrecht und Steuerfragen behandelt, nicht. „Es richtet sich an alle, die mit Hunden zu tun haben. Vom Halter über den Züchter bis hin zu dem, der vom Hund angegriffen wird und wissen will, wie er sich wehren darf“, sagt Scholz.

Zum ihrem Spezialgebiet ist die Rechtsanwältin bei einem Australienaufenthalt gekommen. „Ich habe dort einen Hund aus dem Tierschutz gerettet“, erzählt Scholz. „Als ich ihn ausführte, kamen wir zu einer so genannten Hundeauslaufwiese. Komischerweise musste man die Tiere dort anleinen.“ Nach diesem Erlebnis beschäftigte sich Scholz mit dem Hunderecht.

Generell unterscheidet sich das Hunderecht von Land zu Land. „In Portugal sind Hunde am Strand verboten“, sagt Scholz. „In Italien müssen sie in öffentlichen Verkehrsmitteln einen Maulkorb tragen.“

Aufgrund der geringen Streitwerte kann Scholz vom Hunderecht allein nicht leben. Besonderen Spaß macht ihr die Arbeit auf diesem Gebiet trotzdem. „Ich bin mit Hunden aufgewachsen und habe zwei eigene“, sagt Scholz. „Wenn es um Hunde geht, bin ich mit Leib und Seele dabei“.

(RP)
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