Mettmann: Razzia war illegal: Drogen sind kein Beweis
VON OLIVER WIEGAND - zuletzt aktualisiert: 15.01.2009Düsseldorf (RPO). WÜLFRATH/VELBERT Obwohl in der Wohnung eines 36-jährigen Wülfrathers an der Goethestraße am 12.April 2008 mehr als 20 Gramm Haschisch, 40 Gramm Amphetamine und 138 Ectasy-Tabletten gefunden wurden, zählen die Drogen vor Gericht nicht als Beweismittel. Grund: Die Polizei drang ohne einen richterlichen Beschluss und ohne eine Anordnung des Staatsanwalts in das zur Wohnung umgebaute ehemalige Ladenlokal ein.
"Das ist rechtswidrig, so arbeiten wir nicht", sagte Oberstaatsanwalt Bartholomäus Jackson-Klönther an die Adresse eines 39-jährigen Polizisten, der vor Gericht versuchte zu erklären, warum er mit drei Kollegen die Wohnung stürmte. Offenbar hatte die Polizei die Behausung des geschiedenen Vaters zweier Kinder schon seit Wochen im Visier.
Als Drogenkonsument war der angeklagte Wülfrather bereits seit Jahren polizei- und gerichtsbekannt. Darüber hinaus hatte der Angeklagte wegen Körperverletzung, Fahren ohne Führerschein, Bedohung, Nötigung, Freiheitsberaubung und Beleidigung bereits zahlreiche Vorstrafen. "In seiner Wohnung ging es zu wie in einem Taubenschlag", sagt der 39-jährige Polizeibeamte. Wiederholt hatten die Beamten beobachtet, dass Besucher die Wohnung betraten und schon nach kurzer Zeit mit Drogen im Gepäck wieder hinaus gingen. "Dann bestand ja ganz klar ein Anfangsverdacht", sagte Staatsanwalt Jackson-Klönther. Mit diesem Anfangsverdacht hätte möglicherweise einen Durchsuchungsbeschluss erwirkt werden können. Der Polizist gab vor Gericht an, mit dem Handy versucht zu haben, den Notdienst des Gerichts zu erreichen, um einen Beschluss zu erwirken. Doch dieser Notdienst ist ab 21 Uhr nicht mehr besetzt, die Durchsuchung fand aber gegen 23 Uhr statt.
Der Angeklagte streitet ab, überhaupt Drogen verkauft zu haben. Er will lediglich mit Bekannten gemeinsam Haschisch geraucht haben. Dabei hätten ihm Freunde gelegentlich Drogen abgegeben. Das Gericht ist auf Zeugen angewiesen, die ganz klar aussagen, dass der Angeklagte Drogen verkauft hat. Die Verhandlung wird am Montag um 9 Uhr fortgesetzt.
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