Mettmann: Streit um Katastrophenplan
VON JÜRGEN FISCHER - zuletzt aktualisiert: 16.06.2010Düsseldorf (RPO). Der Kreis Mettmann und der Düsseldorfer Regierungspräsident streiten um den Alarm- und Gefahrenabwehrplan der CO-Pipeline. Kreis und Feuerwehren wollen Fragen für den Ernstfall klären, die Bezirksregierung lehnt ab.
Bei der Ausarbeitung eines Alarm- und Gefahrenabwehrplans (AGAP) für die CO-Pipeline von Bayer bestehen erhebliche Differenzen zwischen der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Kreis Mettmann.
So gehen die Bezirksregierung und Bayer davon aus, dass es nach Erörterung mit den örtlichen Feuerwehren einen abgestimmten Plan gibt. Der Rechtsdezernent des Kreises, Nils Hanheide, lässt den erst im April an den Kreis übersandten Plan durch Kreisbrandmeister Ernst-Friedrich Martin prüfen, ob eine weitere Abstimmung notwendig ist. Über das Ergebnis berichtet Hanheide am 28. Juni im Kreisausschuss.
Streitpunkte gibt es genügend. Im Falle eines Unfalls ist vorgesehen, sagte Hanheide gestern, dass der Alarm zunächst in der Sicherheitszentrale von Bayer einläuft. Von dort soll der Alarm erst in einem zweiten Schritt an die Leitstelle des Kreises und die örtlichen Feuerwehren weitergeleitet werden. Hanheide: "Die Feuerwehren im Kreis fordern dagegen, dass der Alarm sie unmittelbar erreicht."
Plan ist "abgestimmt"
Der Alarm- und Gefahrenabwehrplan (AGAP) liegt vor in einer Version vom 22.10.2008.
Die Bezirksregierung Düsseldorf erklärte den Plan am 15.9.2009 für "abgestimmt".
Der Kreis Mettmann hat am 8.10.2009 und 16. 2.2010 in zwei Schreiben an den Regierungspräsidenten auf bestehenden Abstimmungsbedarf hingewiesen.
Die Bezirksregierung hat den AGAP von 2008 erst am 27.4.2010 auf ausdrückliche Anforderung an den Kreis übersandt.
Lage für die Feuerwehren unklar
Uneinigkeit herrscht auch über die Einschätzung, welche Gefahr von einem Unglück ausgeht. Es gebe verschiedene Rechenmodelle zur Ausbreitung des Gases bei einem Leck, was bei Feuerwehren und Bayer zu unterschiedlichen Beurteilungen führt. Wichtig ist für die Feuerwehr aber zu wissen, aus welcher Richtung und wie nah sie an eine Unfallstelle heranfahren darf. Dies aber sei nicht klar, so der Rechtsdezernent.
Die Bezirksregierung hat ungeachtet solcher Fragen den Alarm- und Gefahrenabwehrplan, der Grundlage für Einsatzkonzepte der örtlichen Feuerwehren sein soll, 2009 für "abgestimmt" erklärt. Rechtlich ist das in Ordnung, denn der Planfeststellungsbeschluss der CO-Pipeline verlangt kein Einvernehmen der Beteiligten, sondern lediglich eine Abstimmung. Und die hat der Bezirksregierung zufolge stattgefunden, indem Feuerwehren und Bayer unter Leitung der Bezirksregierung den Plan erörtert haben.
In zwei persönlich an Regierungspräsident Jürgen Büssow gerichteten Schreiben hat der Kreis darauf hingewiesen, dass Ausbreitungsberechnungen geklärt werden müssen, dazu bauliche Beschreibung der Anlage, Auswirkungen eines Lecks, Darstellung der Gefährdungsbereiche, Alarmierungsablauf und Eigenschutz der Einsatzkräfte. Die Bezirksregierung erklärte daraufhin, alle "berücksichtigungsfähigen Konkretisierungen und Ergänzungen aus den vorgelegten Stellungnahmen" seien eingeflossen. Man werde in der Sache also nichts unternehmen.
Weitere Regelungen könnten in die örtliche Sonderschutzplanung aufgenommen werden. Im übrigen sei es den Gefahrenabwehrbehörden, darunter die Feuerwehren, freigestellt, ihren Maßnahmen andere Annahmen zugrunde zu legen, als sie im AGAP enthalten sind.
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