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Kreis Mettmann: Waffen-Amnestie läuft aus

VON MANFRED MÜSCHENIG - zuletzt aktualisiert: 30.12.2009

Düsseldorf (RPO). Mehr als 1200 Gewehre und Pistolen und mehrere Zentner Munition wurden abgegeben. Bis Silvester nehmen alle Polizeidienststellen Waffen an. Danach drohen Verfahren wegen unerlaubten Besitzes.

Reinhard Spiecker, Leiter der Waffenrechtstelle bei der Kreispolizei Mettmann, zeigt einige der im Kreis Mettmann abgegebenen Waffen.   Foto: RPO
Reinhard Spiecker, Leiter der Waffenrechtstelle bei der Kreispolizei Mettmann, zeigt einige der im Kreis Mettmann abgegebenen Waffen. Foto: RPO

Wer im Besitz von Waffen ist und nicht die erforderliche Erlaubnis dafür hat, kann diese Waffen noch bis zum 31. Dezember bei allen Polizeidiensstellen abgeben, ohne dass ihm ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes droht.

Allein bei den Polizeidienststellen im Kreis Mettmann wurden dieses Jahr schon mehr als 1200 Waffen und mehrere Zentner Munition abgegeben, berichtet Reinhard Spiecker von der Kreispolizeibehörde zu der morgen ablaufenden Waffenamnestie.

Dabei gehe es aber nicht allein um Schusswaffen, sondern auch um Gegenstände, die früher einmal frei zu erwerben waren oder von Urlaubsreisen mitgebracht wurden, deren Besitz in Deutschland aber inzwischen verboten ist. Dazu gehören beispielsweise auch Stahlruten und Totschläger, Schlagringe, Spring- und Butterflymesser.

Info

Gesetzesänderung

Nach der letzten Änderung des Waffengesetzes vom 25. Juli 2009 macht sich strafbar, wer Waffen und Munition nicht sicher verschlossen aufbewahrt, beispielsweise in Stahlschränken oder Tresoren.

Besitzer von Waffen oder Munition müssen dafür Sorge tragen, dass Unbefugte nicht darauf zugreifen können.

Wer die Kosten für die Sicherheitseinrichtungen scheut, kann die Waffen auch bei jeder Polizeidienststelle abliefern.

All diese Waffen können bei allen Polizeidienststellen abgegeben werden. Wobei man natürlich nicht mit einer geladenen Waffe in der Manteltasche in die Polizeiwache marschieren sollte, betont Spiecker, sie sollte schon ungeladen und in einem entsprechenden Behältnis untergebracht sein.

Aufbewahrung muss sicher sein

Nur ein geringer Teil der jetzt abgegebenen Waffen sei illegal erworben, erläutert Reinhard Spiecker. Die Verschärfung des Waffengesetzes veranlasse viele Besitzer legaler Waffen, sich jetzt davon zu trennen.

Schließlich sind sie jetzt gefordert, ihre Pistolen und Gewehre sowie die Munition in verschließbaren Stahlschränken oder Tresoren sicher aufzubewahren, so dass sie nicht von Unbefugten entwendet und für einen Straftat eingesetzt werden können.

Viele Waffenbesitzer, die sich die Kosten für diese Sicherheitseinrichtungen sparen wollen, haben sich nun ebenfalls von ihren Waffen getrennt. Alle eingereichten Gegenstände werden von einer Fachdienststelle der Polizei fachgerecht vernichtet.

Wer durch eine Erbschaft in den Besitz von Waffen gelangt, sei übrigens verpflichtet, diese durch ein Blockiersystem unbrauchbar machen zu lassen, erläutert Reinhard Spiecker. Es sei denn, er könne nachweisen, dass er die geerbten Stücke nutzen darf, beispielsweise als Jäger oder Sportschütze.

Und er müsse dazu ebenfalls für die sichere Unterbringung sorgen. Deshalb verzichteten viele Erben ebenfalls auf die Waffen und reichen sie zur Vernichtung ein. Die Erben haben allerdings auch die Möglichkeit, sie bei einem lizensierten Waffenhändler abzugeben und so je nach Wert wenigstens noch ein paar Euro herauszubekommen.

Diejenigen, bei denen nach Ablauf der Waffenamnestie noch nicht erlaubte Waffen gefunden werden, müssen mit einem Strafverfahren rechnen, wobei der Strafrahmen zwischen Geld- und Bewährungsstrafe liegt. Wer über Waffen nach dem Kriegswaffengesetz verfügt wie Maschinenpistolen oder -gewehre, kann sogar mit Gefängnis ohne Bewährung bestraft werden.

Quelle: RP

 
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