Ratingen: 35 000 registrierte Waffen
VON JULIA HAGENACKER - zuletzt aktualisiert: 17.04.2009Düsseldorf (RPO). 10 500 Bürger besitzen im Kreis Mettmann eine oder mehrere Waffen. Sie werden von der Polizei regelmäßig überprüft. Immer mehr Erben von Schusswaffen geben diese freiwillig ab.
Mal eben auf den Schießsportanlagen der Stadt Ratingen an der Gothaer Straße beziehungsweise in der Sporthalle West ein bisschen "rumballern"? Das geht nicht. Die Nutzung der Schießstände ist dort genauestens geregelt.
Abdrücken darf nur, wer ausschließlich Sportliches im Sinn hat und zum Beispiel einem Verein angehört. Jeder Schuss wird von ausgebildeten Aufsichten kontrolliert. Wer zu jung ist, Drogen oder Alkohol konsumiert hat, muss draußen bleiben. Waffen dürfen – ausgenommen Luftdruck- und CO2-Waffen – innerhalb der Anlagen gar nicht gelagert werden. Aber wie sieht es mit den hiesigen Wohnzimmern aus?
Nach dem Amoklauf von Winnenden stellt sich die nordrhein-westfälische Landesregierung die Frage, ob das bestehende Waffenrecht ausreicht, um die Bevölkerung vor solchen Taten zu schützen.
Waffenrecht
Zum 1. Oktober 2008 wurde das Waffenrecht überarbeitet:
Anscheinswaffen Das Führen von Spielzeug- oder Soft-Air-Waffen in der Öffentlichkeit ist verboten, wenn sie echten Waffen täuschend ähnlich sind.
Luft-Energie-Patronen-Waffen (LEP) unterliegen der Erlaubnispflicht. Hierbei handelt es sich um echte Gewehre oder Pistolen, in die Lauf und Abzug einer Luftdruckwaffe eingebaut wurden.
Messer Verboten ist das Führen von Messern, die sich mit einer Hand öffnen lassen.
Beim Treffen eines Arbeitskreises der Länder am 21. April soll darüber diskutiert werden. Auch der Landtag will sich mit dem Thema beschäftigen. Mitte März hatte ein 17-Jähriger 15 Menschen und anschließend sich selbst getötet. Die Tatwaffe hatte er aus dem Waffenschrank seines Vaters, eines Sportschützen. Seither wird unter anderem darüber gestritten, ob ob es in Privathaushalten überhaupt Schusswaffen geben sollte.
Jäger, Sportschützen, Erben
"Im gesamten Kreis Mettmann existieren derzeit circa 35 000 registrierte Waffen, verteilt auf etwa 10 500 Waffenbesitzer", sagt Reinhard Spieker. Spieker ist Experte für Waffenangelegenheiten bei der Kreispolizei und dieser Tage ein gefragter Mann.
Sein Spezialgebiet steht ganz oben auf der Themenliste der Politiker und Medienmacher. Die offiziell gemeldeten Waffenbesitzer teilen sich auf in Jäger, Sportschützen und Erben. Den größten Anteil machen allerdings die so genannten "Altbesitzer" aus.
Tausende, schätzt Spieker, gibt es im Kreis. Diese wurden 1973 bei der Einführung eines neuen Waffengesetzes verpflichtet, ihre Waffen anzumelden.
Wer darf eine Waffe besitzen?
Wer eine Waffe haben möchte, muss eine Waffenbesitzkarte vorweisen. Die Voraussetzungen regelt das Waffengesetz. Verlangt wird die körperliche und geistige Zuverlässigkeit des potentiellen Waffenbesitzers, die unter anderem durch ein polizeiliches Führungszeugnis nachgewiesen wird, eine entsprechende Sachkenntnis und das Bedürfnis für den Waffenerwerb. Jäger müssen mindestens 18, Sportschützen mindestens 21 Jahre alt sein. Die Inhaber einer Waffenbesitzkarte werden regelmäßig überprüft. Der kleine Waffenschein berechtigt zum Führen einer ab 18 Jahren frei erhältlichen Gas- und Schreckschusspistole.
Mitführen in der Öffentlichkeit
Die Waffe in der Öffentlichkeit mitführen darf nur derjenige, der einen "echten" Waffenschein hat. Die Bestimmungen, einen Waffenschein zu erlangen, sind streng. "Im Kreis Mettmann", sagt Spieker, "gibt es derzeit lediglich vier Waffenscheininhaber." Wer eine Waffenbesitzkarte hat, darf die Waffe nur zum vorgeschriebenen Zweck mitnehmen.
Wie viele Waffen pro Person?
Die meisten Waffenbesitzer haben mehrere Waffen. Allerdings muss der Sportschütze für jede Waffe, die er neu anschaffen möchte, sein Bedürfnis nachweisen. Diesen Bedürfnisnachweise stellt der Sportschützenverein aus. Die erste Waffe darf das Mitglied eines Sportschützenvereins frühestens ein Jahr nach Beginn seiner Mitgliedschaft bekommen. Dass selbige gesichert aufbewahrt wird, muss per Foto oder Rechnungsbeleg nachgewiesen werden.
Was müssen Erben tun?
Erben können die Waffen behalten, müssen sie laut Waffengesetz aber mit einem Blockiersystem untauglich machen lassen. Weil die Umrüstung relativ teuer ist, geben immer mehr Erben ihre Waffen zur Vernichtung ab. "Im Jahr 2008 waren es im Kreis 550", sagt Spieker. "Für 2009 rechnen wir mit mehr, auch wegen des Amoklaufs."
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