Ratingen: Ärztehaus: Stadt entschärft Knöllchenfalle
zuletzt aktualisiert: 19.11.2008Düsseldorf (RPO). Die Stadt ist tätig geworden: Wenige Wochen, nachdem die RP berichtet hatte, dass es am Ärztehaus an der Werdener Straße eine so genannte „Knöllchenfalle“ mit einer unklaren Parksituation gebe, hat die Verwaltung an diesem Montag ein Schild aufgestellt.
Eingeschränktes Halten ist vor der Apotheke nun zwischen sieben bis 17 Uhr erlaubt. Das heißt, dass dort bis zu drei Minuten gehalten werden darf, ausgenommen ist Be- und Entladen, das länger dauern kann, aber so zügig wie möglich erfolgen muss.
Mit diesem Schild ist für Autofahrer zumindest eindeutig, wie sie sich auf diesem Teilstück zu verhalten haben. Ordnungsamtsleiterin Barbara Arndt erteilt aber denjenigen eine Absage, die bereits zuvor ein Knöllchen bekommen haben und nun dagegen Einspruch einlegen wollten: Bevor die Stadt dieses Schild aufgestellt hat, habe es an dieser Stelle ein absolutes Halteverbot gegeben, da es sich hier um einen Bürgersteig handele.
„Jetzt haben wir eine Sonderregelung, dass man dort halten darf“, erklärt Arndt die Optimierung. Gegen mögliche Einsprüche führt die Ordnungsamtsleiterin folgendes Beispiel ins Feld: „Es gibt sogar ein Urteil, dass man auch nicht irgendwo parken darf, wo absolute Halteverbotsschilder umgedreht wurden, weil sich da irgendwer nachts einen Spaß erlaubt hat. Als Verkehrsteilnehmer ist man in der Pflicht, sich zu vergewissern.“ Das Schild am Ärztehaus verhilft ab sofort zur Gewissheit.
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