Ratingen: CO-Pipeline: Gutachter wird "entpflichtet"
zuletzt aktualisiert: 18.02.2010Düsseldorf (RPO). Ein Erdbebengutachter in Sachen Bayer-CO-Pipeline ist wegen des Verdachts der Befangenheit "entpflichtet" worden. Das gab die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bekannt. Der am 18. Januar für die Prüfung der Erdbebensicherheit der Pipeline bestellte Sachverständige aus Aachen sei wegen der Besorgnis der Befangenheit von Amts wegen entpflichtet worden, "weil ein Mitglied des Lehrstuhls in dieser Sache bereits außergerichtlich für die beigeladene Firma Bayer tätig war".
Maßgeblich für diese Entscheidung ist, wegen der Bedeutung des Verfahrens im Interesse aller Beteiligten jedweden Zweifel und damit auch nur den Anschein einer mangelnden Neutralität des Gutachters von vorneherein auszuschließen. Stattdessen werde in dem Beschluss ein Sachverständiger aus Weimar mit der Erstellung eines Gutachtens zur Erdbebensicherheit der Pipeline beauftragt, so das Gericht gestern.
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