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Ratingen: Erster Erfolg für Gas-Rebellen

zuletzt aktualisiert: 13.02.2008

Düsseldorf (RPO). Eine überraschende Wendung nahm jetzt das seit zwei Jahren anhängige Klageverfahren der Stadtwerke Ratingen gegen einen ihrer Kunden, der 2005 einen Teil des geforderten Rechnungsbetrages zurückhält. Er beruft sich auf „die Unbilligkeit der durch die Stadtwerke Ratingen verlangten Gesamtpreise für Gas“. Reiner Domke, Pressesprecher der Initiative Gaspreisboykott: „Im Termin vor der 12. Zivilkammer des Landgerichtes Düsseldorf versuchte der Prozessbevollmächtigte der Stadtwerke plötzlich die Zahlungsklage gegen den Kunden wegen gekürzter Rechnungsbeträge zurück zu nehmen. Nachdem der Kunde der Rücknahme widersprach und auf eine Entscheidung der Zivilkammer drängte, erklärten die Stadtwerke den Verzicht auf die angebliche Forderung gegen den Kunden.“ Wie Rechtsanwältin Renate Holling, Prozessbevollmächtigte des verklagten Kunden, mitteilte, wurde darauf hin von ihrer Seite Erlass eines sogenannten Verzichtsurteils beantragt, dessen Erlass am 27. Februar zu erwarten sei. Domke: „Hintergrund des Verhaltens der Stadtwerke Ratingen dürfte sein, dass die 12. Zivilkammer den Stadtwerken mit erfreulicher Offenheit zuvor mitgeteilt hatte, dass sie die Vorlage der Kalkulationsgrundlagen der Stadtwerke zur eigenen Überprüfung der Angemessenheit des Gesamtpreise – und damit der geltend gemachten Forderung – ab 01.01.2005 erwarte.“

Es sei klar gewesen, so Holling, dass die Stadtwerke jetzt endlich einmal in Zugzwang gerieten, Einsicht in ihre Lieferverträge, Kostenstrukturen und Gewinnmargen gewähren zu müssen, um den Klageanspruch durchzusetzen. Dass jetzt die Stadtwerke „die Notbremse gezogen haben“, so Holling weiter, zeige überdeutlich, „dass hier etwas verschleiert werden muss, also die Annahme der überteuerten Gaspreise in Ratingen mehr als gerechtfertigt ist“.

Der verklagte Kunde aber kann sich freuen. Mit dem zu erwartenden Verzichtsurteil wird er die für 2005 vorläufig einbehaltenen Beträge endgültig behalten können – immerhin über 60 Prozent, so Domke. Der verklagte Kunde hatte den Teil der Preiserhöhung, den er als ungerechtfertigt ansah, einbehalten.

Info Aktenzeichen 12 O 542/06.

Quelle: RP

 
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