Ratingen: Exhibitionisten: Zahl der Fälle steigt
VON NORBERT KLEEBERG - zuletzt aktualisiert: 14.11.2006Düsseldorf (RPO). Die Betroffenen sind geschockt. Es geschieht am hellichten Tag, immer dann, wenn niemand mit diesem Auftritt rechnet. Am vergangenen Samstag hat ein so genannter Exhibitionist (im Polizei-Jargon „Exhi“ genannt) wieder zugeschlagen. Der Mann, zwischen 20 und 25 Jahre alt, hatte einer 38-jährigen Postzustellerin aufgelauert und ihr dann sein entblößtes Geschlechtsteil gezeigt. Dabei bewegte der Unbekannte seine Hüfte mehrfach vor und zurück.
Kein Einzelfall in den vergangenen Monaten. „Wir hatten eine Serie mit Fällen am Grünen See“, bestätigte der Ratinger Polizeichef Dirk Druyen auf RP-Anfrage. Damals war ein nackter Jogger unterwegs, lief an Passanten vorbei. Die Betroffenen meldeten sich bei der Polizei, die sofort eine Nahbereichsfahndung einleitete. „Doch den Mann haben wir trotz Schwerpunkt-Einsatzes auf Fahrrädern nicht gefasst“, sagte Druyen.
Es wird nicht ausgeschlossen, dass diese Exhibitionisten regelmäßig die Tatorte wechseln. Ob der Mann, der am vergangenen Samstag die Ratingerin belästigte, der Täter vom Grünen See sein könnte, ist aber nicht sicher. Die Polizei leitete, wie in den anderen Fällen auch, ein Strafverfahren ein.
Exhibitionismus (aus dem lateinischen exhibere = anbieten, zeigen) ist ein zwanghaftes Verhalten. Die Täter, überwiegend Männer, versuchen, sich von psychischen Spannungen zu befreien. Nach Angaben von Psychologen versucht der Exhibitionist, mit seinen Handlungen Erschrecken und Abscheu hervorzurufen. Reagiert das Opfer gelassen oder lacht den Täter sogar aus, dann fühlt sich der Unbekannte gedemütigt oder frustriert.
Bei exhibitionistischen Belästigungen, so die Erfahrung der Polizei, kommt es so gut wie nie zu körperlichen Übergriffen. Bei den Taten im Blick auf Jugendliche (ab 14 Jahre) und Erwachsene hat sich die Zahl der Fälle in Ratingen von acht (bis Oktober 2005) auf zwölf (bis Oktober 2006) erhöht. Exhibitionismus ist nach Paragraph 183 des Strafgesetzbuches zu ahnden.
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