Ratingen "Ich unterschreibe das nicht"

Ratingen · Per Dekret führte die Deutsche Bischofskonferenz einen geharnischten Musterbrief ein, mit dem Pfarrer auf Kirchenaustritte reagieren sollen. Pfarrer Benedikt Bünnagel lehnt dies ab. Die Gemeinde applaudiert.

Der Kirchenaustritt "ist eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft ". In dieser Form belehrt ein "Pastorales Schreiben" der katholischen Kirche Gemeindemitglieder, die ihren Kirchenaustritt beim Amtsgericht erklärt haben. Der Brief — Folge eines Dekrets der Deutschen Bischofskonferenz zum Kirchaustritt von Ende September — schlägt in Ratingen Wellen.

"Ich werde einen solchen Brief nicht unterschreiben", sagt Benedikt Bünnagel, Pfarrer an St. Peter und Paul. Das Dekret und seine Folgen hat er bereits in einer Predigt thematisiert — und erntete für seinen Standpunkt spontanen Applaus in der Kirche.

Der Brief listet weiterhin in sechs Punkten auf, welche Rechtsfolgen ein Kirchaustritt hat: Ausschluss von den Sakramenten, der Ausgetretene darf keine kirchlichen Ämter und Funktionen mehr innehaben, darf weder Tauf- noch Firmpate sein. Er verliert das Wahlrecht in der Kirche und darf nicht Mitglied in öffentlichen kirchlichen Vereinen sein. "Ebenso kann Ihnen, falls Sie nicht vor dem Tod irgendein Zeichen von Reue gezeigt haben, das kirchliche Begräbnis verweigert werden", heißt es weiter in dem Brief.

Bünnagels Position: "Ich habe mich von dem Brief eindeutig distanziert. Der Ausgetretene wird in einer Weise belehrt, in der man mit erwachsenen Menschen nicht umspringen sollte. Die umfangreichen Paragrafen-Hinweise auf Rechtsfolgen werden der Situation nicht gerecht." Bisher sei ein "einfühlsamer Brief mit einem Gesprächsangebot" gängige Praxis gewesen. Kirchenaustritte werden nicht lediglich zur Kenntnis genommen.

Erzbistum bleibt hart

Matthias Kopp, Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz in Bonn, kommentiert den Stand der Dinge knapp: Ja, es seien "einige Briefe" zum Thema eingegangen, aber im Kern sei die Verfahrensweise Sache des Erzbistums Köln.

Dort verfährt man so: "Dekret und Brief sind kirchenrechtlich gesehen eine Einheit, der Pastorale Brief muss ohne Änderungen verschickt werden", erklärt Nele Harbeke, Pressereferentin beim Erzbistum Köln. Aus Gehorsam gegenüber dem Kirchenrecht bleibe dem Pfarrer keine Wahl.

Dennoch sei der Priester, dem dieses Schreiben zu weit gehe ("solche Reaktionen gibt es durchaus"), nicht völlig ohne Möglichkeiten: "Es steht ihm frei, das Schreiben um einen persönlichen Brief zu ergänzen oder persönlich Kontakt aufzunehmen."

Diskutiert werde derzeit, ob ein solch ergänzendes Schreiben für das Erzbistum Köln zusätzlich eingeführt werden soll.

Reaktionen auf das Schreiben seien im Übrigen "kaum wahrnehmbar", so Harbeke weiter. "Für Viele ist der Kirchenaustritt, beim Amtsgericht erklärt, definitiv der letzte Schritt."

(RP/rl)
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