Ratingen: Kostenflut beim Abwasser
VON NORBERT KLEEBERG - zuletzt aktualisiert: 04.08.2011Ratingen (RP). Rund 1000 Kilometer sind die privaten Abwasserleitungen lang. Der Rat hat neue Satzungen verabschiedet, die eine Prüfung vorsehen. Das Stadtgebiet wurde in Zonen eingeteilt. Die erste Frist läuft am 31. Dezember 2013 ab.
Eine Kostenflut kommt – je nach Fall – auf die Ratinger Bürger zu. Stattliche 1000 Kilometer sind die privaten Abwasserleitungen nach Angaben des Tiefbauamtes lang, 20 700 Gebäudeobjekte sind betroffen. Davon stehen 12 600 Häuser in Wasserschutzzonen, dazu gehören 5600 Altgebäude, die vor 1965 errichtet wurden.
Zahlen über Zahlen, dazu neue Satzungen, die der Rat in seiner Sitzung am 19. Juli auf den Weg gebracht hat. Erster Beigeordneter Klaus Konrad Pesch, Tiefbauamtsleiter Heinz-Willi Varlemann und Wilfried Georg (Abteilungsleiter Stadtentwässerung) stellten gestern die Beschlüsse und die Folgen für die Bürger vor. Die RP beantwortet die wichtigsten Fragen.
Was schreiben die Satzungen vor?
Die Satzungen zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen legen fest, wie und was untersucht wird. Die Grundstücksbesitzer stehen in der Verantwortung, diese Prüfungen durchführen zu lassen. Die jeweiligen Satzungen enthalten ein Straßenverzeichnis der betroffenen Grundstücke.
Wer kann prüfen?
Wichtig ist, dass Sachkundige die Untersuchungen vornehmen. Unter www.sadipa.it.nrw.de/sadipa hat das Landesumweltamt eine Liste der Experten zusammengestellt. Die Stadt empfiehlt dringend, diese Liste zu verwenden, denn es gibt in dieser Branche auch sogenannte "Kanal-Haie", die unzuverlässig und überteuert arbeiten. Die Fachunternehmen müssen eine Dokumentation mit Prüfmethoden vorlegen. Und sie müssen sich an die Leistungsbeschreibungen in den Satzungen halten.
Wer zahlt?
Für die Kosten kommt der Grundstücksbesitzer auf.
Wann geht es los?
In Wasserschutzzonen mit älteren Gebäuden wurde die Frist nach vorne gezogen. Die Gebietszone mit Lintorf-Nord, Breitscheid-West und Tiefenbroich macht den Anfang. Die Prüfungsfrist läuft am 31.12. 2013 ab. Weitere Fristen: für Lintorf (Mitte/Süd) 31.12. 2014; für Ratingen-Mitte (Zentrum und westlicher Bereich) sowie Ratingen-West (Gewerbe) 31.12.2014; für Ratingen-Mitte (nördlicher und südlicher Bereich) sowie Eggerscheidt 15.12. 2015; für Ratingen-West (nördlich) sowie Lintorf (südöstlich) 31. 12. 2016; für Ratingen-West (südlich) sowie Homberg-Nord 31.12. 2017; für Hösel (Einzugsgebiet der Kläranlage Hösel-Dickelsbach) 31.12. 2018; für Lintorf (östlich) und Breitscheid 31.12. 2019; für Ratingen-Süd und Hösel (Einzugsgebiet Kläranlage Bahnhof) 31.12. 2020; für Ratingen-Ost 31.12. 2021; für Homberg-Süd 31.12. 2022; für die Außengebiete (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) 31.12. 2015.
Was muss behoben werden?
Im Grundsatz gilt: Schwere Mängel an den Leitungen müssen sofort beseitigt werden. Für mittlere Mängel wurde ein Zeitraum von fünf Jahren festgelegt. Bagatell-Mängel sind innerhalb von 20 Jahren zu beheben. Nähere Informationen gibt es dazu auch in den Satzungen.
Wie informiert die Stadt?
Am 24. September wird es eine ganztägige Info-Veranstaltung im Stadttheater geben. Dann ist der "Tag der Grundstücksentwässerung". Es sind vier Vortragsblöcke mit anschließender Diskussion vorgesehen: um 10, 12, 14 und 16 Uhr. Zusätzlich gibt es im Foyer Informationen zu den Satzungsregelungen, Fristen, Schadensbildern, Sanierungsverfahren, Prüfungsmethoden und Finanzierungsmöglichkeiten. Info-Material wird auch auf der Homepage der Stadt unter www.ratingen.de bereitgestellt. Frage des Tages
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