Ratingen: Rad wurde zum Geschoss
VON JOACHIM PREUSS - zuletzt aktualisiert: 30.01.2007Düsseldorf (RPO). Mit einem nachgestellten Fahrradwurf wurde in West der Prozess gegen eine 35-Jährige fortgesetzt: Sie hatte gestanden, im Juli 2005 ein Kinderrad vom Balkon geworfen zu haben. Eine Justizangestellte war die Testperson.
West Großer Medien-Auftrieb gestern Morgen an der Jenaer Straße 14: Das Amtsgericht Düsseldorf ließ den Radwurf, bei dem im Juli 2005 ein 25-Jähriger schwer verletzt wurde, für Sachverständige nachstellen. Wie berichtet, waren zum Prozessauftakt erhebliche Zweifel an der Darstellung der 35-jährigen zierlichen Angeklagten aufgetreten. Die nur 1,53 große Frau hatte behauptet, aus Ärger das Kinderrad vom Balkon der in der siebten Etage gelegenen Wohnung geworfen zu haben. Seit dem Geständnis schweigt sie ebenso wie ihr 39 Jahre alter Freund, der wohl in der Tatnacht ebenfalls in der Wohnung war. Das Opfer liegt seitdem im Wachkoma. Die Angeklagte wohnt nicht mehr in der betreffenden Wohnung. Sie hatte von Drohungen aus dem Umfeld des Opfers berichtet.
Weitere Prozesstage
Die Urteilsverkündung ist am Freitag, 9. Februar, 9.30 Uhr, in Saal L 3, der Düsseldorfer Amtsgerichts.
Weitere Prozesstage (ebenfalls alle in Saal L 3)sind: heute, Dienstag, 30. Januar; Montag, 5. Februar; Mittwoch, 7. Februar.
Das Gutachten der gestrigen Testwürfe soll am Freitag, 2. Februar, 10.30 Uhr, vorgestellt werden.
Während die Polizei den Bereich unter dem Balkon weiträumig absperrte, malten die beiden Sachverständigen für Unfallrekonstruktionen, Manfred Brecke und Wolfgang Pigarsky, mit Zollstock und Tatortskizze bunte Kreidestriche aufs Betonpflaster: Mit Kreuzen markierten sie die Stellen, wo einst das Rad und der Schwerverlezte aufgefunden worden waren. Auch das schwarz-gelbe Rad (Marke Maniac) wurde vermessen und gewogen, ebenso wie die Testperson, eine Justizangestellte. Die jetzigen Bewohner der Wohnung hatten der Rekonstruktion der Tat in ihren Räumen zugestimmt.
Während Richter Dirk Kruse mit den Unfallexperten, Staatsanwältin Dr. Julia Stache, den Schöffen und weiteren Justizkollegen in die siebte Etage fuhr, sorgte Bernd Wylezol, Bereichsbeamter der Polizei in West, unten für Sicherheit. Mit Absperrbändern war der gesamte Bereich vor dem Hauseingang gesperrt worden.
Auch oben wurde vor dem eigentlichen Versuch ordentlich gemessen; die Höhe der Brüstung, die Höhe bis zum Boden. Dann griff Elke A., die Testerin, zum Rad, übte offenbar ein paar Mal und wuchtete dann das Zweirad über die Brüstung. Hörbar schrammte das Gefährt am Balkon vorbei und donnerte unten auf den Betonboden. Die Aufprallstelle wurde ebenfalls genau vermessen. Das Schauspiel wiederholte sich noch zwei Mal: Am Ende war der Sattel abgesprungen, es lagen überall Splitter und Kleinteile des Rades herum.
Das Gericht machte sich ein Bild von den Aufschlagspuren. Das Ergebnis der Sachverständigen wird erst am Freitag, 2. Februar, bekanntgegeben. Amtsgerichtssprecher Stefan Coners sagte, dass es „den Anschein“ habe, dass das Rad nicht so weit geworfen werden konnte wie in der Tatnacht. Doch der genaue Auftreffpunkt des Rädchen sei unbekannt: Es habe den Kopf des Opfers getroffen. Bekannt sei nur die Stelle, wo das Rad letztendlich aufgefunden wurde. Sie liegt etwas acht Meter von der Hauswand enternt hinter einem Aufgang zum Eingang. Auch ein Polizist, der in der Tatnacht vor Ort war, konnte sich mehr ganz genau an den Fundort erinnern. Klar sei jedenfalls, so Coners, dass kein einziges Mal die vermutliche Auftreffstelle getroffen wurde.
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