Ratingen: Sie greifen durch, wenn's nötig ist
VON JULIA HAGENACKER - zuletzt aktualisiert: 05.02.2009Düsseldorf (RPO). Den Konsum und die Abgabe von Alkohol und Tabakwaren an Jugendliche, aber auch den Aufenthalt von unter 18-Jährigen in Gaststätten und Diskotheken regelt das Jugendschutzgesetz. Bei Verstößen schaltet sich das Ordnungsamt der Stadt Ratingen ein.
Spielplätze, Schulhöfe, Park- und Skateranlagen, in der Stadtmitte, in Hösel und Lintorf genauso wie in Homberg und West. Wolfgang Engelhardt, Abteilungsleiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten beim Ordnungsamt, und seine Kollegin Rita Mitic, Leiterin des Außendienstes, kennen die beliebten Treffpunkte der Jugendlichen – die Orte in Ratingen, an denen Minderjährige zusammenhocken, quatschen, Musik hören und manchmal auch die Bier- oder Alcopopflasche kreisen lassen. Wenn Engelhardt und Mitic davon Wind bekommen, werden die besagten Ecken gezielt von Außendienstmitarbeitern des Ordnungsamtes kontrolliert. "Meistens", sagt Rita Mitic, "bekommen wir Hinweise aus der Bevölkerung. Manchmal meldet sich aber auch das Schulverwaltungsamt."
Die Herren und Damen in Blau überprüfen in erster Linie das Alter derjenigen, die sich außerhalb der eigenen vier Wände Alkohol hinter die Binde kippen, denn laut Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist der Konsum von hochprozentigem Alkohol – darunter fallen auch süße Mixgetränke mit Schnaps – für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Bier und weinhaltige Getränke sind ab 16 Jahren erlaubt (Paragraf neun). In der Öffentlichkeit rauchen dürfen nur die, die bereits volljährig sind (Paragraf zehn).
Mit den Bestimmungen des JuSchG sollen Kinder und Jugendliche grundsätzlich vor negativen Einflüssen geschützt werden. Darunter fällt zum Beispiel die zeitliche Regelung des Besuchs von öffentlichen Tanz- und Discoveranstaltungen genauso wie der Verzehr und die Abgabe von Alkohol und Tabak. In den meisten Fällen sind die im Gesetz festgelegten Verbote und Erlaubnisse an Altersgrenzen beziehungsweise die Begleitung durch Erwachsene gebunden. Der Gesetzgeber berücksichtigt damit den wachsenden "Reifegrad" der Jugendlichen und gestattet ihnen mit zunehmendem Alter mehr. Das Ordnungsamt ist quasi der Hüter der Jugendschutzvorschriften. Bei Verstößen greifen die Mitarbeiter konsequent ein.
Beispiel Karneval: Acht Mitarbeiter der kommunalen Ordnungsbehörde werden am Weiberfastnachtsdonnerstag, am Karnevalssonntag und am Rosenmontag auf Ratingens Straßen unterwegs sein – gemeinsam mit Beamten der Polizei und Mitarbeitern des Jugendamtes.
Grundsätzlich gilt: Wer Alkohol oder Tabak an unter 18- beziehungsweise an unter 16-Jährige verkauft und dabei erwischt wird, muss mit empfindlichen Geldbußen im deutlichen dreistelligen Bereich rechnen. "In ganz harten Fällen, zum Beispiel bei wiederholten Verstößen gegen den Jugendschutz, können wir eine Verkaufsstelle auch kurzerhand für den ganzen Tag schließen", sagt Wolfgang Engelhardt. "Gerade an Karneval entgeht den Inhabern dann natürlich ein gutes Geschäft."
Damit es möglichst erst gar nicht so weit kommt, hat das Ordnungsamt ein buntes "Erinnerungs-Plakat" mit den wichtigsten Jugendschutzbestimmungen drucken lassen. Dieser Tage wird es vor allem an Kioske, Tankstellen und Imbissbuden verteilt. "Die Supermärkte und Gaststätten", erklärt Rita Mitic, "sind in der Regel nicht unser Problem. Die haben gar kein Interesse daran, Alkohol und Tabak an Jugendliche zu verkaufen. Sorgen machen uns eher die kleineren Anbieter." Die seien zuweilen recht skrupellos.
Doch auch die Jugend wird offenbar immer "kreativer". Engelhardt: "Seit drei, vier Jahren beobachten wir zunehmend, dass 18- und 19-Jährige Alkohol und Zigaretten kaufen, um anschließen damit ein Geschäft bei Minderjährigen zu machen." Das seien die negativen Folgeerscheinungen des verschärften Jugendschutzes.
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