Ratingen: Stadt verweigert Akteneinsicht
VON JOACHIM PREUSS - zuletzt aktualisiert: 12.08.2011Ratingen (RP). FDP-Ratsfrau Hannelore Hanning wollte die Flächenbestandliste der Stadt einsehen. Die ist Berechnungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr. Doch man habe man sie mit einem "Wisch" abspeisen wollen, schimpft sie.
Warum mauert die Stadt in Sachen Niederschlagswassergebühr? Diese Frage stellt sich mal wieder Hannelore Hanning, FDP-Fraktionschefin. Sie hatte kürzlich Akteneinsicht beantragt: Hanning wollte wissen, wieviel versiegelte Flächen es in Ratingen gibt und wieviel davon der Stadt gehören.
Die Berechnung der Flächen ist entscheidend für die Aufteilung der Abwassergebühren zwischen Stadt und Grundstücksbesitzern. Doch Hanning lief bei der Stadt vor die Pumpe: Man habe ihr beim vereinbarten Termin im Tiefbauamt lediglich ein DIN-A-4-Blatt mit nutzlosen Infos gezeigt. Die Ratsfrau ist stinksauer.
Ihr diesen "Wisch" zu präsentieren, dessen Datum auch noch handschriftlich verändert worden sei, empfindet die Ratsfrau als "blanken Hohn". Auf dem Zettel seien lediglich die Neuzugänge der versiegelten Flächen vermerkt gewesen. Sie pocht jedoch darauf, die "Flächenbestandsliste für Schmutzwasser sowie die Verrechnung der Niederschlagswassergebühr" einsehen zu können.
Nach Angaben von Hanning liegt den Berechnungen der Kämmerei diese Bestandsliste des Tiefbauamtes zugrunde: Die hätte sie gern mal eingesehen. Schließlich gehe es ums Geld der Bürger. Betroffen sind weit über 15 000 Gebührenzahler.
Schon vor Jahren hatten Bürger Prozesse geführt, um Akteneinsicht zu bekommen. Angefangen hatte alles im Jahr 2007: Seitdem die Stadt damals auf den getrennten Abwassertarif (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) umstellte und es neben dem Frischwasserverbrauch vor allem auch um versiegelte Flächen ging, kam immer wieder der böse Verdacht auf, dass sich die Stadt die eigenen Flächen bei der Abwassergebührensatzung "schön gerechnet" habe.
"Belastungen minimieren"
In einer Vorlage hatte damals die Verwaltung ganz offen Berechnungsmodelle empfohlen, die in der Lage seien, "die Belastungen für Gewerbe und Stadt zu minimieren". Nachzulesen im Ratsinformationssystem der Stadt Ratingen (Vorlage 127/2005). So interessierten sich Bürger nicht nur für die Stadtflächen, sondern auch für die Berechnung der Gewerbeflächen, beispielsweise bei Einkaufszentren mit riesigen Parkflächen.
Nachdem eine offenbar rechtswidrige Berechnung der Stadt nach einem Verwaltungsgerichtsprozess zurückgezogen werden musste, sei eine weitere Akteneinsicht in notwendige Unterlagen, nämlich die Daten der öffentlichen Verkehrsflächen, verweigert worden, klagten schon 2009 Grundstückbesitzer gegenüber der RP. Die Stadt habe sich stets darauf berufen, dass auf der entsprechenden CD auch Daten von Privatpersonen gespeichert seien.
Doch Experten verweisen darauf, dass bereits seit 2001 vom Landesdatenschutzgesetz eine Trennung solcher Daten vorgeschrieben sei. Man habe ihnen seitens der Ratinger Stadtverwaltung sogar mal eine Gebühr in Höhe von 22 Euro pro angefangene halbe Stunde Akteneinsicht angedroht, schimpften damals die Betroffenen.
Hannelore Hanning wurde jetzt sogar eine Kopie des "Wischs" verweigert: "Ich musste alles abschreiben." Sie habe ein Recht auf eine Kopie. Die Ratsfrau ist fassungslos: "Wenn die mir wenigstens eine vernünftige Begründung gegeben hätten." Sie befürchtet jedenfalls, dass große städtische Flächen gar nicht in die Berechnung einfließen – zu Lasten der Bürger.
Hanning betont in einem bösen Brief an Bürgermeister Harald Birkenkamp mit Hinweis auf die Informationsfreiheitsgesetze: "Das Recht auf Akteneinsicht hat jeder Bürger und jede Fraktion." Das schließe auch das Recht auf Kopien und Ausdrucke mit ein. Nun verlangt Hanning eine Dokumentation zu diesem Thema nach den Sommerferien.
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