Heiligenhaus: Verfolgungsjagd mit Kleinkind auf dem Rücksitz
zuletzt aktualisiert: 03.02.2012 - 15:31Heiligenhaus (RPO). Ein 27-jähriger Mann aus Heiligenhaus hat sich eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert. Der Raser besitzt keinen Führerschein und hatte ein 4-jähriges Kleinkind auf dem Rücksitz.
Polizisten in einem zivilen Streifenwagen waren auf den Raser aufmerksam geworden, als sie von ihm auf der Velberter Straße mit deutlich überhöhter Geschwindkeit überholt wurden. Als die Beamten den Raser anhalten wollten, entwickelte sich eine wilde Verfolgungsjagd.
Am Donnerstag, 2. Februar, raste der 27-jähriger Mann aus Heiligenhaus mit seinem Opel Zafira gegen 16.40 Uhr zunächst über die Velberter Straße (B 227) in Heiligenhaus. Auf der zweispurigen Einbahnstraße überholte er mehrere Fahrzeuge verbotswidrig links und rechts.
Als die Polizisten ihn vor einer roten Ampel anhalten wollten, flüchtete der Opel-Fahrer mit seinem Fahrzeug nach rechts in den Flandersbacher Weg in Richtung Wülfrath und Mettmann. Die Polizei nahm mit Blaulicht und Martinshorn die Verfolgung auf. Mit über 100 Stundenkilometern raste der Opel auf der Straße Am Thekbusch durch eine Tempo-30-Zone. Der Verkehrsrowdy konnte die Polizei dabei beinahe abhängen.
Wenig später jedoch, im weiteren Verlauf der halsbrecherischen Fahrt, konnte die Polizei auf der Rohdenhauser Straße (L 426) in Wülfrath wieder aufschließen. Jedoch überholte der Opel auch dort immer wieder rücksichtslos und lebensgefährlich vorausfahrende Autos. Fahrzeuge im Gegenverkehr mussten teilweise bis auf die Grünstreifen am Straßenrand ausweichen, um einen Frontalzusammenstoß mit dem Zafira zu verhindern. So ging die Flucht des Opels weiter über die Meiersberger Straße (L 422) in Richtung Ratingen und bis in die Mettmanner Ostpreußensiedlung.
Erst dort endete die Chaosfahrt durch den Einsatz mehrerer Streifenwagen auf der Pommernstraße. Dort erst gab der 27-jährige Heiligenhauser auf. Er stoppte den Wagen, stieg aus dem Fahrzeug aus und wurde von der Polizei zur Verhinderung einer weiteren Flucht sofort überwältigt und gefesselt.
Bei der Überprüfung des Festgenommenen stellte sich dann schnell heraus, dass keinen Führerschein besitzt und deshalb der polizeilichen Kontrolle entkommen wollte. Ein Strafverfahren gegen den Verkehrsstraftäter wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Gefährdung des Straßenverkehrs (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) wurde eingeleitet.
Besonders fassungslos machte die einschreitenden Polizeibeamten aber die erst am Ende der Chaosfahrt gemachte Feststellung, dass sich im Opel, neben der 28-jährigen Beifahrerin und Lebensgefährtin des Mannes, die selber im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, auch noch deren 4-jähriges Kind auf dem Rücksitz befand.
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