Heiligenhaus: Winterdienst auf dünnem Eis
VON PAUL KÖHNES - zuletzt aktualisiert: 04.02.2010Düsseldorf (RPO). Eis, Schnee und Matsch: Es ist nur noch eine "eiserne Streusalz-Reserve" vorhanden. Stadt nimmt Anwohner in Sachen Räumen nachdrücklich in die Pflicht. Der Wochenmarkt soll am Samstag möglicherweise doch stattfinden.
Der Winterdienst hat zu wenig Streusalz – wie andere Kommunen auch. Die Lieferanten können den großen bundesweiten Bedarf an Streusalz nicht decken. "Wir haben noch eine eiserne Reserve, die reicht etwa für ein Winterwochenende mit neuem Schnee und Eis – danach wären wir blank. Und es ist unklar, wann Nachschub kommen wird", sagte Fachbereichsleiter Günter Blum gestern. Das Winterwetter hat Folgen für Anwohner. Auch wenn gestern Tauwetter einsetzte und – zu Blums Freude – zunächst nicht von weiteren Schneefällen oder Kälteeinbrüchen auszugehen ist.
Nach Prioritätenliste
Infos zur Räumpflicht
Einzelheiten über die Gebührensatzung im Internet unter www.heiligenhaus.de/Rathaus/Ortsrecht/Öffentliche Einrichtungen/70.01 Straßenreinigungs- und Gebührensatzung.
Die Mitarbeiter des Bürgerbüros stehen unter Tel. 130 für Auskünfte zur Verfügung.
Darum geht es: Die Stadt kommt ihrer Pflicht zum Räumen der Fahrbahnen und Fußgängerüberwege nach, kann aber nur noch eingeschränkt Streusalz einsetzen. Gestreut wird nur noch an Gefahrenstellen, wie Gefällstrecken, teilte die Verwaltung mit.
Der Winterdienst arbeitet nach einem Prioritäten-System, ordnet die Verkehrswege in drei Kategorien. Schon in der vergangenen Woche hatte Winterdienstchef Fritz Haese gegenüber der RP erklärt, man beschränke sich zwangsweise auf das Räumen und Streuen der Straßen erster und – eingeschränkt – zweiter Priorität. "Die Bürger werden daher gebeten, sich auf diese Situation, insbesondere auf Straßen mit einer festgefahrenen, oder auch einer vereisten Schneedecke einzustellen", teilte die Stadtverwaltung gestern weiter mit. Sie bittet alle Autofahrer darum, ihre Fahrweise den Witterungsbedingungen und den Straßenverhältnissen anzupassen und Autos im Bedarfsfall abseits von nicht geräumten oder gestreuten untergeordneten Straßen abzustellen.
In diesem Zusammenhang macht die Stadt noch einmal auf die Räumpflicht auf den Gehwegen gemäß der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung aufmerksam. An bestimmten Straßen ist die Reinigungspflicht auf die Eigentümer der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke übertragen. Auf diesen Straßen sind die Anlieger nach Angaben der Verwaltung verpflichtet, auch den Schnee auf den Fahrbahnen bis zur Fahrbahnmitte zu räumen. "Das ist im Grunde nicht neu", erläutert Günter Blum auf Anfrage. "Wer, wo was zu streuen und zu räumen hat, geht aus den Informationen der Stadt hervor, die den Gebührenbescheiden der Stadt beiliegen."
Weitere Folge des Salz-Notstands: Da die Stadt sich nicht in der Lage sah, den Platz vor dem Rathaus vollständig verkehrssicher zu räumen, fiel der Wochenmarkt gestern aus. Ursprünglich war man vorsichtshalber davon ausgegangen, auch den Markt am Samstag absagen zu müssen, doch das will Blum verhindern. "Es laufen derzeit Gespräche mit den Markthändlern. Wir wollen in einer Gemeinschaftsaktion den Rathausvorplatz frei bekommen, so dass am Samstag wie gewohnt der Wochenmarkt stattfinden kann." Man setze auch auf anhaltendes Tauwetter, wolle sich aber nicht darauf verlassen.
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