Brüssel/Kalkar Chip-Pflicht bereitet Schäfern Sorgen

Brüssel/Kalkar · Ein Züchter scheitert mit seiner Klage gegen die Kennzeichnung vor Gericht.

Schäfer Robert Evers aus Kalkar-Appeldorn am Niederrhein hat rund 200 Schafe. Jedes einzelne davon muss nicht nur in einem Bestandsregister aufgeführt sein, sondern auch jeweils zwei individuelle Plastik-Ohrmarken mit zwölfstelliger Nummer tragen, die zusätzlich auf einem integrierten Computerchip gespeichert ist. Evers hält das für "Irrsinn, der so nicht sein müsste".

Doch die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Brüssel sehen das anders. Sie wiesen die Klage eines Schäfers aus Baden-Württemberg zurück. Der Mann hatte argumentiert, die EU-Vorschrift greife in seine unternehmerische Freiheit ein und benachteilige ihn gegenüber den Haltern von Rindern und Schweinen, die diesem Zwang nicht unterliegen. Auch sei die finanzielle Belastung durch die Kennzeichnung unverhältnismäßig, die Chips seien oft fehlerhaft, und die Tiere müssten durch die doppelte Markierung unnötig leiden.

Der EuGH bewertete jedoch den Gesundheitsschutz höher (Rechtssache C-101/12). Der Chip ermögliche die Rückverfolgbarkeit der einzelnen Tiere und erleichtere es den Behörden, die Verbreitung ansteckender Krankheiten zu verhindern. Die EU hatte die Pflicht zum Elektrochip nach dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Jahr 2001 eingeführt. Damals mussten wegen nicht gekennzeichneter Schafe und fehlender Rückverfolgbarkeit Millionen Tiere geschlachtet werden. Zuvor mussten Schaf- und Ziegenhalter ihre Tiere lediglich mit einer Ohrmarke oder Tätowierung versehen, die die Zuordnung zum Betrieb ermöglichte, und die Größe ihrer Herden in Registern festhalten.

Schäfer Evers muss pro Jahr für 30 seiner 200 Schafe neue Marken bestellen und anbringen, weil sie im Gelände verloren gehen. "Sehr oft sieht man auch Tiere, die mit den großen Marken irgendwo hängen bleiben und sich das halbe Ohr abreißen", sagt er. Die Marken werden von der Tierseuchenkasse gestellt, die aber wiederum von den Züchtern finanziert wird. Über einen Zuschuss des Landes NRW zahlen auch die Steuerzahler mit.

(RP)
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