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Kita-Streiks in NRW: Arme Städte dürfen Gebühren nicht zurückerstatten

zuletzt aktualisiert: 19.06.2009 - 17:13

Arme Städte dürfen Eltern keine Gebühren wegen der Kita-Streiks zurückzuzahlen. Dies teilte die Bezirksregierung Düsseldorf am Freitag mit.

Nach Angaben der Bezirksregierung sind Nothaushaltskommunen im Ruhrgebiet "weder rechtlich verpflichtet noch berechtigt, wegen der streikbedingten Ausfälle bei der Betreuung in den kommunalen Kindertageseinrichtungen geleistete Elternbeiträge zu erstatten". Nothaushaltskommunen dürften aufgrund ihrer schlechten Haushaltslage aus Rechtsgründen "keine neuen freiwilligen Leistungen erbringen".

Da für eine Rückerstattung von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen durch die Kommunen auch in Streikfällen regelmäßig keine Rechtspflicht bestehe, seien die Nothaushaltskommunen zu einer solchen freiwilligen Erstattungsleistung nicht berechtigt, so die Bezirksregierung.

Trotz wochenlanger Kita-Streiks müssen Eltern etwa in Duisburg oder Essen also weiter Gebühren zahlen. Erzieher und Sozialpädagogen streiken derzeit für bessere Arbeitsbedingungen.

Quelle: DDP

 
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