Telefonaktion zum Blitz-Marathon in NRW: "Darf an jedem Ort geblitzt werden?"
zuletzt aktualisiert: 11.02.2012 - 10:26Düsseldorf (RP). Bußgeld, Strafpunkte, Fahrverbot – Verstöße gegen die Verkehrsregeln können teuer werden. Viele Autofahrer wissen im Falle des Falles nicht, wie sie sich verhalten sollen. Der Duisburger Rechtsanwalt Herbert P. Schons und der Wülfrather Rechtsanwalt Markus Matzkeit sind Experten für Verkehrsrecht. Sie haben unseren Lesern bei einer Telefonaktion zum "Blitz-Marathon" viele Fragen rund um das Thema Autofahren und Recht beantwortet. Eine Auswahl:
Darf an jedem Ort geblitzt werden?
Schons Rechtlich gilt: Blitzen darf nicht dem Auffüllen der Haushaltskasse dienen, sondern es muss ein konkreter Anlass bestehen, also etwa ein Unfallschwerpunkt an dem Ort, wo geblitzt wird, oder ein Gefahrenpunkt wie eine Schule. Wenn man aber erwischt wurde und dann mit der Begründung widerspricht, dass die Messung an dieser Stelle nicht zulässig war, winken die Gerichte ab. Denn andererseits darf man nirgendwo zu schnell fahren.
Ein Leser ist direkt hinter einem Ortsschild geblitzt worden. War das zulässig?
Matzkeit Gesetzlich dürfen Blitzer dort stehen. Es gibt aber interne Richtlinien der Behörden über einen Mindestabstand, wenn sich die Geschwindigkeit ändert. Wenn der nicht eingehalten wurde, lässt sich möglicherweise ein Senken der Strafe erreichen.
Wann verfallen Punkte in Flensburg?
Schons Bisher dann, wenn man sich zwei Jahre nichts Neues zu Schulden kommen lässt. Bei einem weiteren Vergehen bleiben alle bisherigen Punkte bestehen. Die neue Regelung sieht vor, dass jeder Eintrag eine eigene Löschfrist bekommt.
Ein Leser ist in einer Tempo-30-Zone mit 61 Stundenkilometern geblitzt worden. Was kann er tun?
Matzkeit Es gibt kein Patentrezept, nach dem Rasen ohne Sanktionen bleibt. In diesem Fall ist es ärgerlich, dass der Mann nicht einen Stundenkilometer langsamer war. Denn ab 31 Stundenkilometer Übertretung droht ein Monat Fahrverbot, dazu 160 Euro Bußgeld und drei Punkte. Man könnte hier mithilfe eines Gutachters prüfen, ob die Messung technisch in Ordnung war. In vielen Fällen lässt sich zumindest eine höhere Toleranz erstreiten. Das wäre in diesem Fall viel wert.
Einer Leserin wird vorgeworfen, sie sei über einen Zebrastreifen gefahren, obwohl ein Fußgänger die Straße überqueren wollte. Sie meint aber, da sei keiner gewesen. Was kann sie tun?
Schons Zebrastreifen sind für Autofahrer eine heikle Sache. In diesem Fall drohen vier Strafpunkte und bis zu 80 Euro Bußgeld. Und auch wenn die Leserin mit ihrer Beobachtung recht haben sollte, ist es im Nachhinein schwierig, die Unschuld zu beweisen, wenn die Polizisten etwas anderes aussagen.
Funktionieren die Messgeräte auch bei Frost?
Matzkeit Ja. Die meisten Geräte sind bis minus zehn Grad einsatzfähig. Viele verfügen über einen Messsensor, der beim Verlassen des zulässigen Temperaturbereichs Messungen verhindern soll. Ob dies immer zuverlässig funktioniert, ist jedoch nicht sicher geklärt.
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