Neue Gesetze in NRW zum Jahreswechsel: Einschränkungen beim Rauchen, strengere Regeln beim Glücksspiel
zuletzt aktualisiert: 28.12.2007 - 15:04In Nordrhein-Westfalen treten zum Jahreswechsel eine Reihe neuer Landesgesetze in Kraft. Neben dem Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten sollen auch straffere Behördenstrukturen und strengere Regeln fürs Glücksspiel eingeführt werden. Wir geben Ihnen einen Überblick über die neuen Gesetze:
Nichtraucherschutzgesetz: Rauchen wird ab 2008 untersagt in öffentlichen Gebäuden, Gesundheits-und Sozialeinrichtungen, allen Schulen, Universitäten und Sporthallen, allen Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie sämtlichen Flughäfen und Gaststätten im Land. Geraucht werden darf dann nur noch in abgetrennten Räumen. Ausnahmeregeln gibt es unter anderem für Rauchervereine, "geschlossene Gesellschaften" in Kneipen, Todkranke in Krankenhäusern, Häftlinge und Bewohner von Obdachlosenheimen. Auch in Gaststätten darf nicht mehr geraucht werden - dort gilt das Verbot nach einer Übergangsfrist ab dem 1. Juli. Ausnahmeregelungen sind in Festzelten und bei Volksfesten möglich. Verstöße gegen das Gesetz sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit Geldbußen zwischen fünf und 1000 Euro geahndet werden.
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen: Mit einem neuen Staatsvertrag zum Glücksspielwesen will das Land NRW die Veranstaltung und Vermittlung von Lotterien und Sportwetten strenger reglementieren. Ziel sind die Bekämpfung der Glücksspielsucht und der Jugendschutz. Aus Präventionsgründen wird der Vertriebsweg Internet grundsätzlich verboten. Werbung im Internet, im Fernsehen und per Telefon wird untersagt.
Straffung der Behördenstruktur: Die elf staatlichen Versorgungsämter werden aufgelöst und deren Aufgaben auf die 54 Kreise und kreisfreien Städte übertragen. Damit haben rund 2,3 Millionen Menschen mit Behinderung und rund 150 000 Antragsteller fürs Elterngeld kürzere Wege zur Behörde. Die Aufgaben der Kriegsopferversorgung, der Kriegsopferfürsorge und des sozialen Entschädigungsrechts übernehmen die Landschaftsverbände Rheinland (Sitz in Köln) und Westfalen-Lippe (Sitz in Münster). Die Aufgaben des Bergmannversorgungsscheins gehen ebenfalls zum Landschaftsverband Westfalen-Lippe über.
Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts: Zum 1. Januar 2008 soll den Kreisen und kreisfreien Städten der überwiegende Teil der umweltrechtlichen Aufgaben zugewiesen werden. Die Zuständigkeit für die Genehmigung und Überwachung von 70 Prozent der nordrhein-westfälischen Industrieanlagen übernehmen die Kreise und kreisfreien Städte. Nur ein kleiner Teil des Umweltrechts bleibt in der Zuständigkeit des Landes. Dabei handelt es sich um komplexe Anlagen, die unter das Immissionsschutzrecht fallen. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Staat auf seine Kernaufgaben zu beschränken.
Landeswassergesetz: Das zum 31. Dezember in Kraft tretende Gesetz enthält unter anderem zahlreiche Regelungen zum vorbeugenden Hochwasserschutz.
Hochschulmedizingesetz: Die sechs Universitätskliniken des Landes werden entgegen ursprünglichen Erwägungen nicht privatisiert, sondern bleiben Anstalten des öffentlichen Rechts. Bei Investitionen sollen Kooperationen mit privaten Unternehmen ermöglicht werden. Die Kliniken sind zudem gehalten, bei Verwaltungsaufgaben eng zu kooperieren. Außerdem soll die Forschung an den sechs Universitätskliniken in Aachen, Bonn, Düsseldorf, Essen, Köln und Münster verbessert werden. Mit jeder medizinischen Fakultät wurden Forschungsschwerpunkte vereinbart.
Jugendstrafvollzugsgesetz: Rund ein Jahr nach dem Foltermord in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Siegburg tritt zum 1. Januar ein neues Jugendstrafvollzuggesetz in Kraft. Es sieht unter anderem die Einzelunterbringung zur Nachtzeit, Wohngruppenvollzug, schulische und berufliche Bildung, die Förderung sozialer Kontakte innerhalb und außerhalb der Anstalt sowie eine gezielte Vorbereitung auf die Entlassung vor. Dem Freizeitbereich kommt eine hohe Bedeutung zu. Das Sportprogramm umfasst mindestens drei Stunden wöchentlich und erstreckt sich auch auf die Wochenenden und Feiertage. Auch das übrige Freizeitprogramm soll breitgefächert sein.
Justizvollzugsmodernisierungsgesetz: Die Aufsicht über den Justizvollzug liegt ab 1. Januar in einer Hand. Das Landesjustizvollzugsamt wird aufgelöst. Seine bisherigen Aufgaben gehen zum überwiegenden Teil ins Justizministerium über. Die verbleibenden Aufgaben werden den Justizvollzugsanstalten übertragen. Das soll die Position der Experten vor Ort stärken und den Abstimmungs- und Koordinierungsaufwand reduzieren.
ÖPNV-Gesetz: Die Organisation des Nahverkehrs in Nordrhein-Westfalen wird am 1. Januar deutlich gestrafft. Landesweit wird es nur noch drei statt bisher neun Kooperationsräume für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geben. Fördermittel für die Bezahlung von Nahverkehrsleistungen und für Investitionen fließen künftig nur als Pauschalen. Damit will das Land NRW nicht mehr Strukturen, sondern nur noch Leistungen und Investitionen fördern
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