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Eltern unterliegen vor Gericht: Kein Torwart-Sondertraining für Siebenjährigen

zuletzt aktualisiert: 24.11.2009 - 18:26

Eltern unterliegen vor Gericht (RPO). Die Eltern eines Siebenjährigen hatten vor Gericht ein besonderes Torwart-Training für ihren Sohn einklagen wollen. Zuvor hatten sie sich mit dem Trainer der F-Jugend des SC Kapellen überworfen. Die Richter des Amtsgerichts Grevenbroich wiesen die Klage der Eltern am Dienstag ab.

Ein Siebenjähriger ist vom Training des SC Kapellen ausgeschlossen worden.  Foto: NGZ
Ein Siebenjähriger ist vom Training des SC Kapellen ausgeschlossen worden. Foto: NGZ

Eltern haben demnach keinen Anspruch darauf, dass ihr Kind im Fußballverein ein besonderes Training bekommt. Die Eltern hatten per einstweiliger Verfügung ein Torwart-Sondertraining für ihren Sohn erwirken wollen.

Es war das vorläufige Ende einer wohl einmaligen Geschichte, in der die Fronten am Ende völlig verhärtet waren. Auf der einen Seite die Eltern des siebenjährigen Fußball-Knirpses, die sich vom Verein und dessen Trainer diskriminiert und gemobbt sahen, auf der anderen Seite der SC Kapellen, der versucht hatte, den Siebenjährigen nach den ausufernden Meinungsverschiedenheiten sogar ganz vom Trainingebetrieb zu suspendieren.

Durch zu harte Trainingsmethoden habe sein Sohn den Spaß am Training verloren, beschwerte sich der Vater des Kindes. Deshalb wolle Leon auch nicht mehr am Mannschaftstraining teilnehmen. Er wolle das Torwarttraining bei einem anderen Trainer absolvieren.

Dieses Sondertraining jedoch hatte der Verein zwischenzeitlich eingestellt und darauf verwiesen, dass der Deutsche Fußball-Bund dazu rät, ein solches Training erst ab der D-Jugend anzubieten.

Darüber hinaus witterte die Familie eine „Verschwörung” des Vereins. Man habe Leon nach dem Krach mit dem Trainer im Sommer ausschließen wollen, erst nach gerichtlichen Schritten habe der Klub den Ausschluss zurückgenommen. Versuche, sich gütlich zu einigen, seien gescheitert. Die Eltern haben ihre Sicht der Dinge auf einer eigenen Internet-Seite mit dem Titel dastrainingistabgesagt.de zusammengefasst.

Die zuständige Richterin wies die Forderung der Eltern nach einem Torwart-Sondertraining für ihren Jungen zurück. Es bestünde darauf kein Anrecht. Das Kind habe die Möglichkeit, am normalen Mannschaftstraining teilzunehmen. Der Verein hatte argumentiert, dass künftig jedes Mitglied ein "Spezialtraining" einklagen könne, wenn dem Vorstoß der Eltern Recht gegeben worden wäre.

Seine Ursprünge nahm der Streit im Sommer 2009, damals noch bei den Bambinis. Hauptprotagonisten: der Vater und der Trainer. Der Fußballverband Niederrhein (FVN) bezeichnete den ganzen Vorgang damals als "einmalig".

Quelle: DDP/RP/jco

 
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