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Prozess in Düsseldorf geht zu Ende: "Kofferbomber" bestreitet Mordabsicht

zuletzt aktualisiert: 08.12.2008 - 12:46

Laut Bundesanwaltschaft verhinderten nur mangelhafte Chemie-Kenntnisse ein Blutbad. Der mutmaßliche Kofferbomber von Köln, Youssef E. H., bestreitet dagegen jede Mordabsicht.

Immer wieder hat er in dem Prozess vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf betont, es habe sich bei den Bomben um Attrappen gehandelt. Am (morgigen) Dienstag soll nach fast einem Jahr das Urteil gesprochen werden.

E.H. und sein mutmaßlicher Mittäter Jihad Hamad deponierten im Juli 2006 Sprengsätze in zwei Regionalzügen. Videoaufnahmen zeigen, wie sie am Kölner Hauptbahnhof mit ihren Trolleys einsteigen. In ihrer Heimat sind die beiden Libanesen bereits für die Tat verurteilt worden: Hamad zu zwölf Jahren Haft, E.H. in Abwesenheit zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Für die Bundesanwaltschaft ist klar, dass nur mangelnde Chemie-Kenntnisse des Angeklagten ein Blutbad unter den Reisenden verhinderten: Der 24-Jährige hatte den verwendeten Propangasflaschen keinen Sauerstoff beigemischt. "Deutschland hat einem islamistischen Anschlag nie näher gestanden als im vorliegenden Fall", sagte Staatsanwältin Duscha Gmel in ihrem Plädoyer, in dem sie lebenslange Haft für E.H. forderte.

"Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen, dass ich keine Absicht hatte, jemanden zu töten", sagte dagegen der 24-Jährige in seinem Schlusswort.

E.H. laut Anklage "treibende Kraft"

Hintergrund der Tat waren laut Bundesanwaltschaft die Mohammed-Karikaturen in deutschen Zeitungen, über die der strenggläubige Libanese sehr wütend gewesen sei. Gmel hatte dem Angeklagten in ihrem Plädoyer eine hohe kriminelle Energie bei der Planung und Ausführung der Anschläge bescheinigt: Er sei die "treibende Kraft" gewesen und habe Hamad manipuliert und beeinflusst.

E.H. beharrte hingegen während des Prozesses stets darauf, den Anschlag absichtlich sabotiert und den verwendeten Gasflaschen bewusst keinen Sauerstoff hinzugefügt zu haben. "Ich wusste, dass es keine Explosion geben wird und dass niemand getötet wird", beteuerte er auch in seinem Schlusswort. Der Tod seines Bruders, der bei einem Militärangriff ums Leben kam, habe ihm vor Augen geführt, was es bedeute, wenn unschuldige Menschen getötet würden.

Seine Verteidiger haben daher einen Freispruch verlangt. Die für den Bombenbau genutzte Anleitung aus dem Internet sei präzise gewesen, sagte Anwalt Bernd Rosenkranz in seinem Plädoyer: "Wenn sie die Bomben wirklich hätten fertig bauen wollen, hätten sie es auch gekonnt." Sein Kollege Johannes Pausch widersprach auch dem Argument der Anklage, für eine Attrappe seien die Konstruktionen zu aufwendig gewesen: "Sie wollten sicherlich zeigen, was sie gekonnt hätten."

"Das ist der Kern des Verfahrens"

Von besonderer Bedeutung ist nach Auffassung der Verteidigung die Aussage Hamads. Dieser hatte im Libanon zunächst die Mordabsichten gestanden - inzwischen aber mehrfach erklärt, zu diesen Angaben mit Schlägen und Drohungen gezwungen worden zu sein. Ob dies zutreffe, sei nicht ausreichend geprüft worden, hatten die Anwälte betont. Es sei eine entscheidende Frage, was hinter Hamads Aussage stecke: "Das ist der Kern des Verfahrens."

Gericht und Verteidigung hatten trotz verschiedener Versuche nie selbst mit Hamad sprechen können. Eine geplante Reise des Senats in den Libanon war wegen Sicherheitsbedenken abgesagt worden, der Gefangene konnte auch nicht zu einer Aussage nach Deutschland gebracht werden. Anwalt Rosenkranz war kurz vor Prozessende selbst in den Libanon gereist: Doch auch er durfte nicht zu Hamad.

Quelle: AP

 
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