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Was Sie wissen müssen: Kommunalwahl kompakt erklärt

VON CARINA UEBERACHER UND CLEMENS FLACH - zuletzt aktualisiert: 05.08.2009 - 15:38

Am 30. August, was war da noch gleich? Ja genau, Kommunalwahl. Was wählen wir dabei eigentlich? Und wer darf alles wählen? Hier sind die wichtigsten Infos zusammengefasst.

Ganz Nordrhein-Westfalen stimmt am letzten Sonntag im August über Bürgermeister, Gemeinde- und Stadträte sowie die Kreistage und Landräte ab. Die Bürgermeister und Landräte kandidieren 2009 zum ersten Mal für eine sechsjährige Amtszeit, die Wahlperiode der Gremien dauert wie gehabt nur fünf Jahre.

Was wird gewählt?

In Düsseldorf werden die 82 Mitglieder des Stadtrats gewählt. Sie bestimmen in den nächsten fünf Jahren die Politik vor unserer Haustür - von der Müllabfuhr bis zur Straßenbahn. Was nur einzelne Stadtteile betrifft, regeln die Bezirksvertretungen. Dafür können die Bürger weitere 190 Mandatsträger wählen.

Bei der Kommunalwahl in Düsseldorf gibt es eine Besonderheit: Im Gegensatz zu allen anderen Großstädten in Nordrhein-Westfalen wird der Oberbürgermeister nicht neu bestimmt. Nach dem Tod von Joachim Erwin haben die Düsseldorfer bereits am 31. August 2008 Dirk Elbers (CDU) zum Oberbürgermeister gewählt.

Wer darf wählen?

Wählen kann jeder ab 16 Jahren, der schon 16 Tage seinen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet gemeldet hat. Das gilt für Bürger aus EU-Ländern genauso wie für Deutsche. Die Wahlbürger erhalten eine Benachrichtigung, dass sie zur Wahl berechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. In dem Brief ist auch das jeweilige Wahllokal genannt - es kann ein anderes als bei der Europawahl sein.

Insgesamt werden 461.037 Benachrichtigungen verschickt. Jörn Mansfeld vom Wahlamt der Stadt Düsseldorf weist darauf hin: "Wer die Nachricht bis zum 9. August nicht erhalten hat, sollte sich bei unserer Hotline melden. Wir sind unter der Telefonnummer 0211-8993368 zu erreichen."

Wie wird gewählt?

Am 30. August stimmt man im zugewiesenen Wahllokal ab. Dort zeigt jeder Wähler seine Benachrichtigung oder den Personalausweis vor. Nachdem kontrolliert wurde, ob man auf der Liste eingetragen ist und noch nicht gewählt hat, erhält man zwei Wahlzettel.

Der eine Zettel ist grün und gilt für die Wahl der Kandidaten zum Stadtrat. Der zweite ist rot. Mit ihm wählt man die jeweilige Bezirksvertretung. Es gibt 41 Kommunalwahlbezirke und zehn Bezirksvertretungen - deshalb unterscheiden sich die Stimmzettel.


 
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