NRW: Kommunalwahl: SPD beantragt Sondersitzung
zuletzt aktualisiert: 26.02.2009 - 15:05Im Streit um den Termin für die NRW-Kommunalwahl fordert die SPD für kommende Woche eine Sondersitzung des Landtags. "Gegen den jetzt von der Landesregierung vorgesehenen Wahltermin am 30. August gibt es massive rechtliche Bedenken. Die Regierung provoziert weitere juristische Verfahren in Zusammenhang mit der Kommunalwahl", sagte SPD-Fraktionsvize Ralf Jäger am Donnerstag in Düsseldorf.
Die Regierung solle die Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27. September zusammenlegen. Die NRW-Kommunalwahl darf nicht gemeinsam mit der Europawahl am 7. Juni stattfinden. Dies hatte der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof vergangene Woche in Münster entschieden. SPD und Grüne hatten gegen die Vorverlegung der Kommunalwahl auf den Tag der Europawahl geklagt, da die Amtszeit der bisherigen Bürgermeister und Stadträte in Nordrhein-Westfalen erst im Oktober endet.
Nach Auswertung der schriftlichen Urteilsbegründung kommen die Sozialdemokraten zu dem Ergebnis, dass auch der 30. August als Wahltermin nicht rechtens ist. Nach vier Wochen müssten die neuen Bürgermeister und gewählten Stadträte nämlich ihre Amtsgeschäfte aufnehmen. Dies sei nur mit dem 27. September als Wahltermin möglich.
"Klagen und Wahlanfechtungen von Bürgern, Kandidaten, Parteien, Städten und Gemeinden sind vorprogrammiert", sagte Jäger weiter. Der Termin am 30. August liege außerdem zu knapp nach Ende der Sommerferien und koste überdies rund 42 Millionen Euro. "Kommunen und Wahlbewerber brauchen sofort Klarheit über den Wahltermin. Jeder Tag Verzögerung erhöht das Risiko von Klagen und Wahlanfechtungen", sagte der SPD-Innenexperte. Deshalb müsse der Landtag über die "Trickserei" der Regierung beraten.
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