Konzern will weiter bauen: Landtag soll Bayer-Pipeline kippen
zuletzt aktualisiert: 07.01.2008 - 13:39Die geplante Kohlenmonoxid-Pipeline des Bayer-Konzerns sorgt weiter für Streit. Nach dem Beschluss des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG), der dem Unternehmen eine vorläufige Inbetriebnahme der Pipeline untersagt hat, wird der Ruf nach politischen Konsequenzen immer lauter. Die Grünen und die Anrainer-Gemeinden forderten den Landtag am Montag in Düsseldorf dazu auf, das im Zusammenhang mit dem Vorhaben erlassene Enteignungs-Gesetz aufzuheben und so einen Schlussstrich unter das Projekt zu ziehen.
Die zwischen Dormagen und Krefeld geplante Pipeline ist bereits zu zwei Dritteln fertig. Gegen das Projekt geklagt hatten zwei Privatpersonen, über deren Grundstücke die Trasse laufen soll. Ein Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf und das Enteignungs-Gesetz des Landtags hatten Bayer dazu berechtigt, die Pipeline entsprechend zu verlegen. Das OVG räumte dem Konzern aber das Recht ein, die Trasse auf eigene Kosten fertigzustellen.
"Nach dem OVG-Beschluss liegt der Ball jetzt im Landtag", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Johannes Remmel. Der Beschluss sei ein Auftrag an den Gesetzgeber, jetzt tätig zu werden. Die Gerichtsentscheidung habe erneut deutlich gemacht, dass die Pipeline nur den wirtschaftlichen Interessen des Konzerns und nicht dem Allgemeinwohl diene.
Die Grünen haben bereits einen entsprechenden Entwurf zur Aufhebung des Enteignungs-Gesetzes in den Landtag eingebracht. Es soll am Mittwoch im Umweltausschuss abschließend beraten werden und Ende Januar in zweiter Lesung im Plenum zur Abstimmung anstehen. Überparteiliche Unterstützung für ihren Entwurf erhalten die Grünen dabei von der Bürgerinitiative der Anrainer-Gemeinden und von Monheims Bürgermeister Thomas Dünchheim (CDU).
Nach Einschätzung von Dünchheim ist nach dem OVG-Beschluss von den Trassenplänen "nur noch ein Trümmerhaufen" übrig. Vor diesem Hintergrund bleibe nur noch eine Aufhebung des Gesetzes als Alternative. "Der OVG-Beschluss war wie ein großes Weihnachtsgeschenk für uns", sagte er.
Dieter Donner von der Bürgerinitiative betonte, nur mit der Aufhebung des Enteignungs-Gesetzes könnten "Ruhe und Rechtsfrieden" wiederhergestellt werden. "Rohrleitungen für derart giftige Substanzen haben in unserem dicht besiedelten Land nichts zu suchen", fügte er hinzu.
Anwohner und die Stadt Monheim hatten in den vergangenen Monaten wiederholt auf das Sicherheitsrisiko der Trasse hingewiesen. Ein Gutachten, das die Kreisverwaltung Mettmann in Auftrag gegeben hatte, war zu dem Schluss gekommen, dass bei einem Bruch der Leitung über 143 000 Menschen in einem Radius von 1,5 Kilometern durch das geruchlose, hoch gefährliche Atemgift gefährdet sind.
Bayer will unterdessen das Bauvorhaben wie vom Gericht eingeräumt unabhängig von dem juristischen Tauziehen fortsetzen und den Verlauf der noch nicht angesetzten Hauptverhandlung abwarten. "Nach der Winterpause geht es Ende des Monats weiter", sagte ein Unternehmenssprecher. Unmittelbar nach dem OVG-Beschluss hatte der Konzern allerdings einen "herben Rückschlag" für das Pipeline-Projekt eingeräumt.
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