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Urteil in Düsseldorf: Lebenslänglich für "Kofferbomber"

zuletzt aktualisiert: 09.12.2008 - 10:37

Wegen der versuchten Kofferbombenanschläge auf deutsche Regionalzüge hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Dienstag den 24-jährigen Angeklagten Youssef Mohamad E.H. zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht befand ihn des versuchten mehrfachen Mordes und der versuchten Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion für schuldig.

Mit den fehlgeschlagenen Attentaten vom Sommer 2006 habe sich der Libanese des vielfachen Mordversuchs schuldig gemacht, urteilte der Terrorismussenat. Mit der Verhängung der Höchststrafe folgten die Richter der Forderung der Bundesanwaltschaft.

Der Vorsitzende Richter Ottmar Breidling bezeichnete die Anschlagsversuche in seiner Urteilsbegründung als "zutiefst terroristische Tat". Es handele sich um ein Verbrechen, "bei dem nur die Höchststrafe die gerechte Antwort des Gesetzes sein kann". Nach Überzeugung des Gerichts deponierte E.H. gemeinsam mit seinem bereits im Libanon verurteilten Komplizen Jihad H. Ende Juli 2006 auf dem Kölner Hauptbahnhof die selbstgebastelte Bomben in zwei Regionalzügen. Die Sprengsätze explodierten jedoch nicht, da die Attentäter den Gasflaschen in den beiden Rollkoffern keinen Sauerstoff beigemischt hatten.

Die Bundesanwaltschaft führte dies im Prozess auf mangelnde chemische Kenntnisse der Bombenbauer zurück. Dagegen machten die Verteidiger von E.H. vergeblich geltend, die Bomben hätten gar nicht explodieren sollen. Vielmehr habe ihr Mandant mit Bombenattrappen der Öffentlichkeit nur einen "gehörigen Schrecken" einjagen wollen.

Die Entdeckung der Sprengsätze in den Regionalzügen nach Hamm und Koblenz hatte vor zweieinhalb Jahren eine wochenlange Debatte über den Schutz vor Terroranschlägen in Deutschland ausgelöst. Die beiden als Einzeltäter geltenden Islamisten waren den Sicherheitsbehörden bei der Vorbereitung der Tat nicht aufgefallen. Sie sollen die Anschläge aus Protest gegen die Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen in deutschen Zeitungen geplant haben. Die Ermittler waren den damals in Kiel und Köln wohnenden Studenten durch Videoaufnahmen vom Kölner Hauptbahnhof auf die Spur gekommen.

Quelle: DDP

 
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