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Schonfrist endet am Ab 1. Juli: Rauchen in der Kneipe kostet bis zu 1000 Euro

VON DETLEV HÜWEL - zuletzt aktualisiert: 28.06.2008 - 11:35

Die Schonfrist für die Gastronomie ist am 1. Juli vorbei. Das bedeutet, dass in Gaststätten und Speiselokalen nur in einem abgetrennten Bereich, der kleiner ist als der Hauptraum, geraucht werden darf. Für Einraum-Lokale („Eckkneipen“) gilt absolutes Rauchverbot.

Allerdings gelten auch für sie die Ausnahmeregelungen, zum Beispiel bei geschlossenen Gesellschaften oder als Raucherclub. Alles in allem, so NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU), habe Nordrhein-Westfalen „das liberalste Nichtraucherschutzgesetz in Deutschland“.

Das Gesetz zum Schutz der Nichtraucher in öffentlichen Gebäuden ist in NRW bereits zu Jahresbeginn in Kraft getreten. „Für die Gastronomie haben wir eine sechsmonatige Übergangsfrist gewährt, damit sich alle Gastwirte darauf einstellen können“, sagte Laumann unserer Redaktion. Die Gastwirte seien zwischenzeitlich „umfangreich mit Informationsunterlagen versorgt“ worden.

Auf die Frage, warum es nicht den Wirten überlassen bleiben soll, ihre Eckkneipe zur rauchfreien Zone zu erklären oder auch nicht, meinte Laumann: „Es entspricht dem Wunsch der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen, wirksam vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt zu werden.“ Mit einer freiwilligen Regelung sei dieses Ziel nicht zu erreichen.

Der Minister setzt darauf, dass die Einhaltung des Rauchverbots auch kontrolliert wird: „Die Mitarbeiter der Ordnungsämter wissen, was sie zu tun haben.“ Bei Verstößen drohten den Gästen ebenso wie den Wirten Strafen zwischen fünf und 1000 Euro. Die Höhe richte sich nach den Umständen des Einzelfalls, so der Minister. Im Wiederholungsfalle könne ein höheres Bußgeld verhängt werden.

Die Wirte von Eckkneipen fühlen sich durch das Gesetz in ihrer Existenz bedroht. Bis zu 80 Prozent der Kneipen-Besucher seien Raucher, wendet auch der Deutsche Hotel-und Gaststättenverband (Dehoga) ein. Er setzt darauf, dass das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Eckkneipen-Regelung in Baden-Württemberg kippt - mit bundesweiten Auswirkungen. Das Urteil aus Karlsruhe wird für August erwartet. Wie es ausgehen wird, ist nach Laumanns Einschätzung offen: „Das kann niemand sagen.“


 
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