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NRW: Trienekens hofft auf Bewährungsstrafe

VON WILJO KRECHTING - zuletzt aktualisiert: 13.03.2010 - 16:36

NRW (RPO). Im Müllskandal-Prozess gegen den ehemaligen Viersener Abfallunternehmer Hellmut Trienekens läuft das Urteil auf eine Bewährungsstrafe hinaus. Während des zweiten Verhandlungstages vor der 9. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichtes verlas Trienekens' Anwalt Freitag eine Erklärung, in der der Angeklagte seine Schuld in den wesentlichen Anklagepunkten, darunter Veruntreuung, eingestand.

Legte in Köln ein Teilgeständnis ab: Hellmut Trienekens.  Foto: RPO
Legte in Köln ein Teilgeständnis ab: Hellmut Trienekens. Foto: RPO

Hellmut Trienekens wird vorgeworfen, zwischen 1996 und 2002 Zahlungen in Höhe von rund sieben Millionen Euro von Unternehmen der Trienekens-Gruppe ohne Gegenleistung in schwarze Kassen eines Schweizer Unternehmenes veranlasst zu haben. Die Staatsanwaltschaft, das Gericht und die Verteidigung hatten das Teilgeständnis als Grundlage für eine Übereinkunft genutzt, auf die sich die drei Parteien in der vergangenen Woche verständigt hätten, wie der Vorsitzende Richter in der Verhandlung erläuterte.

Die Übereinkunft beinhaltet, dass Trienekens verurteilt werden soll. Er muss nun mit einer kombinierten Freiheits- und Geldstrafe rechnen. Dabei soll es eine Haftstrafe von maximal zwei Jahren auf Bewährung geben, mindestens von eineinhalb Jahren auf Bewährung. Außerdem erwartet Trienekens eine Geldstrafe in bisher noch unbekannter Höhe.

Während der Verhandlung wirkte Trienekens fast erleichtert. In der Erklärung erläuterte der 71-Jährige: "Ich möchte wegen meines Alters reinen Tisch machen und hoffe, dass ein abgeschlossenes Verfahren dazu beiträgt."

Zu den Zahlungen an die betroffene Schweizer Firma und den Aufbau einer "Kriegskasse" ließ Trienekens verlesen: "Ich habe mit guten Absichten gehandelt, zur Ausdehnung der Firmenaktivitäten."

Der Prozess wird am 23. März fortgesetzt. "Wahrscheinlich verkündet der Richter dann bereits das endgültige Urteil", sagte Gerichtssprecher Dirk Eßer.

Quelle: RP

 
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