Krefeld Tierquälerei: 17-Jährige angeklagt

Krefeld · Eine Krefelderin muss sich für die Tötung von drei Tieren verantworten.

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen eine 17-jährige Krefelderin erhoben, die drei Tiere getötet und zwei von ihnen geköpft haben soll. Weitere Ermittlungen gegen das Mädchen wegen des Verdachts, mehreren Pferden Stichverletzungen beigebracht zu haben, seien eingestellt worden, erklärte Staatsanwältin Anna Stelmaszczyk gestern. Es gebe keine Beweise, die sie auch in diesen Fällen belasten oder sogar überführen. Dem Mädchen werden Vergehen gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes in drei Fällen zur Last gelegt. Sie habe die Tötungen gestanden, berichtete Stelmaszczyk.

Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Krefeld prüft nun, ob ein Verfahren eröffnet wird. Ein vorläufiges Gutachten hat die volle Schuldfähigkeit der 17-Jährigen bestätigt. Weil sie noch nicht volljährig sei, unterliege sie dem Jugendstrafrecht. Im Falle einer Verurteilung komme für die Jugendliche eine Strafe nach dem Jugendgerichtsgesetz in Frage, sagt Stelmaszczyk. Das könne eine Jugendstrafe mit oder ohne Bewährung, das Leisten von Arbeitsstunden oder ein Verhaltenstraining sein.

Die Tierquälereien hatten über Monate die Öffentlichkeit und speziell die Tierbesitzer in der Region Krefeld beunruhigt. Zuerst war ein Schafsbock im Kinderbauernhof Mallewupp getötet und geköpft worden. Die Tat schockierte besonders, weil Kinder und Betreiber des Hofes ein inniges Verhältnis zu ihren Tieren haben. Zwei anschließend aufgefundene Bekennerschreiben waren mit "Euer Tierquäler" unterzeichnet. Kurze Zeit später wurde das Pony Sindbad getötet und ebenfalls geköpft. Als letztes musste ein Schaf auf einer Weide im Hülser Bruch nach mehreren Messerstichen in die Seite sein Leben lassen. Das Besondere dabei: Die 17-Jährige war zu dem Zeitpunkt bereits als Tatverdächtige von der Kriminalpolizei ermittelt und wurde quasi unter den Augen des Gesetzes erneut straffällig. Eine Joggerin hatte einen entsprechenden Hinweis gegeben und die Krefelderin bei dem toten Schaf gesehen.

Vergehen gegen das Tierschutzgesetz kämen relativ häufig vor, informierte Stelmaszczyk. Die hier zur Anklage gebrachten Fälle seien jedoch außergewöhnlich. Sie fallen aus dem Rahmen, weil der Beschuldigte ein junges Mädchen und durch besonders "abgebrühtes Vorgehen" auffällig geworden sei.

(RP)
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