Düsseldorf/Dortmund Uni Dortmund verschärft Promotions-Regeln

Düsseldorf/Dortmund · Die Fakultät für Kulturwissenschaft reagiert offenbar auf den Fall von Staatssekretär Eumann.

Nach Angaben der Technischen Universität (TU) Dortmund ist an der Fakultät Kulturwissenschaft Ende August eine geänderte Promotionsordnung in Kraft getreten. Es handelt sich um dieselbe Fakultät, an der der nordrhein-westfälische Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann 2010 seine Dissertation im Bereich Journalistik eingereicht hatte. Die Hochschulleitung wirft dem SPD-Politiker inzwischen "erhebliches wissenschaftliches Fehlverhalten" vor und fordert, dass ihm der zuständige Fakultätsrat den Doktortitel aberkennt. Dieses Verfahren ist allerdings noch im Gang. Zum derzeitigen Stand erteilt die Hochschule keine Auskünfte.

Der Hauptvorwurf lautet, dass Eumann Teile seiner 1990 angefertigten Magisterarbeit für seine Dissertation verwendet habe, ohne dies wissenschaftlich durch Fußnoten auszuweisen.

Vor diesem Hintergrund ist offenbar eine Ergänzung der erst aus dem Jahr 2011 stammenden Promotionsordnung vorgenommen worden. Sie betrifft Paragraf zehn und lautet: "Teile der Dissertation, die bereits Gegenstand einer Abschlussarbeit eines erfolgreich absolvierten staatlichen oder akademischen Prüfungsverfahrens waren, sind als solche zu kennzeichnen." Eumann wird auch vorgeworfen, seine Dissertation gehe nicht wesentlich über seine Magisterarbeit hinaus. In Paragraf zehn der neuen Promotionsordnung heißt es nun, die Dissertation könne durchaus auf den Erkenntnissen früherer Arbeiten aufbauen, "muss diese Erkenntnisse dann aber erheblich vertiefen oder erweitern".

Handelt es sich dabei nicht um pure Selbstverständlichkeiten im Wissenschaftsbetrieb? Man habe "einige Punkte inhaltlich klarer gefasst", kommentierte eine Sprecherin der TU Dortmund. Im Übrigen gelte, dass Änderungen von Promotionsordnungen "generell nicht rückwirkend wirksam" seien.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort