Viersen Video von jungen Tierquälern sorgt für Empörung

Viersen · Ein 15-jähriger Viersener und sein zwölfjähriger Freund haben in Viersen ein Kaninchen gequält und die Tat gefilmt. Das Video landete auf Umwegen im Internet – und schlägt dort nun hohe Wellen.

Ein 15-jähriger Viersener und sein zwölfjähriger Freund haben in Viersen ein Kaninchen gequält und die Tat gefilmt. Das Video landete auf Umwegen im Internet — und schlägt dort nun hohe Wellen.

Die beiden Jungen waren mit dem Kaninchen der Familie im Zimmer des 15-Jährigen. "Man darf mich nicht sehen, man darf mich nicht sehen", sind die ersten Worte des Jungen auf diesem Video. "Ich zeig's ja niemandem", sagt der Filmende. Dann schnappt sich der 15-Jährige das Kaninchen, schleudert es mehrfach gegen die Wand. Der Zwölfjährige hält nicht Wort, er verschickt den Film vom Handy aus an Bekannte. Zwei Tage später stellt die Mutter eines dieser Kinder das Video mit einer Länge von einer Minute und 21 Sekunden auf die Internetplattform Facebook, um die Täter anzuprangern. "So grausam sind zwei Jugendliche aus Viersen", schreibt sie dazu.

Diese Aktion setzt eine Kettenreaktion in Gang. Facebook-Nutzer melden sich bei der Polizei, um Anzeige zu erstatten. Vor der Wohnung der Familie des 15-Jährigen tauchen aufgebrachte Tierschützer auf. Daraufhin bringt die Mutter ihren Sohn in einer pädagogischen Einrichtung außerhalb von Viersen unter. Das Kaninchen wird zum Tierarzt gebracht. Es hat laut dem Sprecher des Kreises Viersen keine Knochenbrüche davongetragen. Das Veterinäramt will für das Tier ein neues Zuhause finden.

Der Zwölfjährige, der das Video drehte, ist strafunmündig. Den 15-Jährigen erwartet ein Verfahren wegen Tierquälerei. Er wird nach dem Jugendgerichtsgesetz behandelt, weil er zwar strafmündig, aber noch nicht volljährig ist. Die Mutter, die das Video ins Internet gestellt hat, wird bei der Polizei als "Beschuldigte" geführt. Geprüft wird, ob sie gegen den Paragraphen 201a des Strafgesetzbuches verstoßen hat. Darin geht es um die "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen". Laut Polizei könne das Teilen eines solchen Videos strafbar sein. Die Frau hätte mit ihrem Wissen und dem Video zur Polizei gehen müssen.

(hah)
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