Havarie der "Costa Concordia": Was Passagieren und Kunden zusteht
zuletzt aktualisiert: 21.01.2012 - 13:16Kempten (RPO). Es sollte eine Traumreise werden, doch die Fahrt mit der "Costa Concordia" endete für die Passagiere als Alptraum. Geretteten Urlaubern steht jetzt eine Entschädigung zu. Nicht jede Kreuzfahrt lässt sich als Folge des Unglücks aber kostenlos stornieren.
Wer beim Schiffunglück der "Costa Concordia" mit dem Leben davongekommen ist, dürfte sich glücklich schätzen. Dennoch haben die geretteten Passagiere bei der Havarie viel durchgemacht. Und viele haben alles verloren, was sie mit an Bord genommen hatten. Für Kunden, die in den kommenden Wochen eine Kreuzfahrt auf dem Schiff geplant hatten, fällt die Reise zudem ins Wasser. Wer hat jetzt welche Ansprüche? Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Schadenersatz und Stornierung im Überblick.
Bekommen gerettete Passagiere ihr Geld zurück?
Ja. Den Betroffenen müsse zum einen der Reisepreis für die ausgefallenen Tage erstattet werden, erläutert der Reiserechtler Prof. Ernst Führich. Zum anderen müsse Costa Schadenersatz für die vertane Urlaubszeit leisten. Im Fall der "Costa Concordia" gelte der gesamte Urlaub als vertan, darum müsse der Veranstalter den kompletten Reisepreis als Schadenersatz zahlen. Da die Passagiere zum Zeitpunkt des Unglücks unterschiedlich viele Tage an Bord waren, stehen ihnen in der Summe verschiedene Beträge zu. Haben Passagiere auch ihre Anreise über den Veranstalter Costa gebucht, gibt es auch dafür das Geld zurück. Betroffene können zudem Schmerzensgeld beanspruchen - auch, wenn etwa psychische Probleme auftreten. Dann müssen sie Führich zufolge aber das Attest eines Facharztes vorlegen.
Kriege ich Geld für mein verlorenes Gepäck wieder?
Ja. Costa muss Führich zufolge auch für Schäden an Gepäck und Kleidung aufkommen. Laut den neuen EU-Passagierrechten gelte hierbei eine Höchstgrenze von umgerechnet etwa 2400 Euro pro Person. Für Wertsachen wie Schmuck werden bis zu rund 3500 Euro erstattet. Dafür müssen sie aber im Safe der Schiffsrezeption verwahrt worden sein - und nicht im Zimmersafe. Alle Ansprüche müssten innerhalb eines Monats geltend gemacht werden. Die betroffenen Passagiere weisen durch Quittungen am besten genau nach, was im Gepäck war. Adressat der Ansprüche sei Costa Deutschland.
Welche Rechte haben Kunden, die eine Fahrt mit der "Costa Concordia" in den kommenden Wochen gebucht haben?
Diese Urlauber dürfen kostenlos umbuchen oder stornieren. "Der Reiseveranstalter kann mich auf andere Schiffe umbuchen, das muss ich aber nicht annehmen", erklärt Führich. Costa hat angekündigt, den Betroffenen alternative Angebote zu machen.
Kann ich jetzt aus Angst jede Kreuzfahrt kostenlos stornieren?
Nein. Gebührenfreies Stornieren sei nicht möglich, wenn Kunden eine Reise auf einem anderen Costa-Schiff oder bei einem anderen Veranstalter gebucht haben, erläutert die Verbraucherzentrale Brandenburg. Auch eine Reiserücktrittsversicherung springt in solchen Fällen in der Regel nicht ein.



