Deutsche Geiseln müssen sich an den Kosten für ihre Befreiung beteiligen. So hat das Bundesverwaltungsgericht im Fall der Physiotherapeutin Reinhilt Weigel entschieden. Sie war 2003 nach zehn Wochen in Geiselhaft in Kolumbien freigelassen worden. Nun muss sie 12.640 Euro zahlen. Dieser Betra war nach Angaben des Auswärtigen Amts hauptsächlich durch einen Hubschraubereinsatz angefallen.
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