BGH-Urteil: Entschädigung für stark verspätete Flüge
zuletzt aktualisiert: 19.02.2010 - 12:02Karlsruhe (RPO). Flugreisende können bei Verspätungen von mehr als drei Stunden bis zu 600 Euro Entschädigung von ihrer Airline fordern. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervor.
Der BGH urteilte, dass die Fluggastrechte-Verordnung der EU nicht nur dann anzuwenden ist, wenn Flüge ausfallen, sondern auch bei deutlichen Verspätungen. Die Richter stehen damit in Einklang mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem vergangenen Jahr.
Im vorligenden Fall: ein Tag Verspätung
Im vorliegenden Fall klagten Kunden der Fluggesellschaft Condor, weil sie wegen eines technischen Defekts mit einem Tag Verspätung aus Toronto zurück nach Frankfurt am Main gebracht wurden. Die Reisenden forderten pro Person 600 Euro Entschädigung, die laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung für den Fall einer Annullierung des geplanten Fluges vorgesehen sind. Die Airline lehnte dies ab, weil es sich nicht um einen annullierten, sondern um einen verspäteten Flug gehandelt habe.
Während das Amtsgericht Rüsselsheim und das Landgericht Darmstadt der Argumentation der Fluggesellschaft gefolgt waren, entschied der EuGH im vergangenen November zugunsten der Passagiere. Der BGH hatte zuvor das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH Fragen zur Auslegung der Fluggastrechte-Verordnung gestellt. Der BGH entschied in dem am Freitag veröffentlichten Urteil nun ebenfalls, dass stark verspätete Flüge genauso behandelt werden sollten wie ausgefallene.
Entschädigung hängt von der Länge der Flugstrecke ab
Die EU-Flugpassagierrechte gelten für jeden, der seine Reise auf einem Flughafen in der EU antritt. Auch Passagiere aus Drittstaaten sind erfasst, sofern sie mit einer europäischen Fluggesellschaft in die EU fliegen.
Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden besteht Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, die nach Entfernung gestaffelt ist: Bei einer Flugstrecke bis 1.500 Kilometer beträgt die Pauschale 250 Euro. Bei allen anderen innereuropäischen Flügen sowie Interkontinentalflügen bis 3.000 Kilometer muss die Fluggesellschaft 400 Euro zahlen. Bei Verspätung eines Langstreckenflugs werden 600 Euro fällig. (Aktenzeichen: Europäischer Gerichtshof C-402/07 und C-432/07; BGH Xa ZR 95/06)


