Mängel und Preisminderung EU stärkt Rechte für Pauschalreisende

Brüssel · Die EU-Kommission will die Rechte von Pauschalreisenden stärken. Entsprechende Pläne stellte Vizepräsidentin Viviane Reding gestern vor. Künftig soll generell bei Fällen wie Naturkatastrophen oder politischen Unruhen eine kostenfreie Stornierung möglich sein.

Positive und negative Aspekte von Reisezielen
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Zudem sollen EU-Bürger gegen eine "angemessene" Storno-Zahlung noch vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten können. Im Klartext: Der Veranstalter darf künftig nur seine tatsächlichen Kosten in Rechnung stellen, etwa Ausfallzahlungen an Hoteliers.

Schon bislang gibt es das Recht auf Preisminderung, wenn bestimmte Leistungen nicht adäquat erbracht werden. Zusätzlich soll es künftig Schadenersatz geben für immaterielle Schäden - wie entgangene Urlaubsfreuden. Bei Beschwerden sollen Urlauber einen klaren Ansprechpartner haben, nämlich das Reisebüro oder den Reisevermittler.

Zudem sollen Urlauber von einheitlichen Haftungsregeln profitieren. Es wird klargestellt, dass der "Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung sämtlicher Vertragsleistungen verantwortlich ist". Momentan führen unterschiedliche Haftungsvorschriften in den Mitgliedsstaaten oftmals dazu, dass Reiseveranstalter und Reisevermittler jegliche Haftung unter Verweis auf die andere Seite von sich weisen.

Und noch etwas plant Reding: Wenn sich für den Anbieter im Nachhinein noch Ersparnisse ergeben - etwa weil das Flugbenzin doch weniger kostet als geplant - muss er diese an die Kunden weitergeben.

Die neuen Regeln sollen auch Verbrauchern helfen, die sich ihre Reisen im Internet zusammenstellen. Wer bei einem Web-Portal wie Opodo oder Expedia Flug, Hotel und Mietwagen bucht, soll künftig die gleichen Rechte genießen wie jemand, der im Reisebüro ein Pauschalangebot aus dem Katalog auswählt.

Die EU-Kommission schätzt, dass rund 120 Millionen Verbraucher von den Plänen profitieren. Rund 42 Prozent der Deutschen buchen derzeit noch klassische, im Voraus zusammengestellte Pauschalreisen. Für sie gelten bereits folgende Rechte: Der Preis darf nur bis 20 Tage vor der Reise geändert werden. Alle wichtigen Informationen zur Reise müssen bei Vertragsunterzeichnung vorliegen. Wenn essentielle Elemente vom Veranstalter geändert werden, hat der Reisende das Recht, sein Geld zurückzuverlangen und vom Vertrag zurückzutreten. Wenn nach Reiseantritt Paketbestandteile nicht geliefert werden können, muss der Urlauber kostenfrei Alternativen angeboten bekommen. Wenn ein Händler oder Reiseveranstalter pleitegeht, hat der Urlauber das Recht auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Hat er die Reise bereits angetreten, muss er zudem nach Hause gebracht werden.

"Die EU-Vorschriften über Pauschalreisen müssen für das digitale Zeitalter fit gemacht werden", sagte Reding. Damit die Pläne Gesetzeskraft erhalten, müssen EU-Parlament und Mitgliedsstaaten zustimmen. Die Regeln könnten frühestens in ein bis zwei Jahren gelten.

Die Branche sieht die Vorschläge kritisch - etwa weil Reiseveranstalter auch in Fällen höherer Gewalt wie Streiks Kunden entschädigen sollen. "Das wird zu Mehrkosten bei den Veranstaltern führen und die Preise für Pauschalreisen verteuern", erwartet der Deutsche Reiseverband.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen begrüßte die Neuregelung der Pauschalreiserichtlinie. Diese dürfe aber nicht dazu führen, dass weitergehende Rechte, die es teilweise für deutsche Verbraucher gebe, außer Kraft gesetzt werden. So haben Verbraucher ein kostenloses Rücktrittsrecht für den Fall, dass der Reisepreis um mehr als fünf Prozent erhöht wird. Die EU will Kostenerhöhungen aber erst ab zehn Prozent verbieten.

(RP)
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