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So manch einer möchte im Sommer kurz entschlossen in den Urlaub starten. Die Hoffnung auf ein Schnäppchen ist da besonders groß. Bei den Worten Last-Minute denken viele, dass hier ein richtiges Schnäppchen wartet. Allerdings sollte man die Angebote immer miteinander vergleichen. Worauf Sie achten sollten, erfahren Sie hier.
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Ab wann kann ich echte Last-Minute-Angebote buchen?
Reiseanbieter dürfen ihre Offerten nur als Last Minute bewerben, wenn der Trip maximal zwei Wochen vor Reisebeginn gebucht werden kann und das Angebot tatsächlich reduziert ist.
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Wie viel billiger sind die Angebote?
Mindestens zehn bis 15 Prozent sollte der Preis nach Ansicht der Verbraucherschützer je nach Saison und Ziel unter vergleichbaren Katalogangeboten liegen. Alles andere sei Etikettenschwindel.
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Wie finde ich den günstigsten Preis?
Selbst wer kurzfristig starten will, sollte dies nicht ohne vorherigen Preis- und Konditionenvergleich tun. Angebote gibt es in Reisebüros, im Internet und an Last-Minute-Schaltern der Flughäfen.
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Wo liegen die Tücken?
Im Internet oder am Flughafen entpuppt sich manches vermeintliche Schnäppchen nur als preiswerter, weil bestimmte Leistungen wie Verpflegung oder Transfer gestrichen wurden. Vorsicht auch bei zu knappen Beschreibungen. Die Bezeichnung Vier-Sterne-Hotel sagt nämlich nichts über Größe und Lage der Zimmer, Sportmöglichkeiten oder einen beheizten Swimmingpool aus. Persönliche Wünsche sollten daher bei der Buchung angesprochen und schriftlich festgehalten werden.
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Welche Rechte haben Last-Minute-Urlauber?
Kurzentschlossene genießen die gleichen Rechte wie alle anderen. Das schließt Reklamationen ein, wenn etwa statt des bezahlten Doppelzimmers nur ein Einzelzimmer vorhanden oder der beheizte Pool eine Baugrube ist. Bei höherer Gewalt - wie Naturkatastrophen oder Unruhen - kann der Vertrag gekündigt werden.
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Und wenn keine Zeit mehr für den Papierkram bleibt?
Bei Reisen, die weniger als sieben Werktage im Voraus gebucht werden, muss der Veranstalter vorab weder eine Reisebestätigung ausstellen noch die Geschäftsbedingungen übermitteln. Er kann die Papiere erst direkt vor der Abreise aushändigen, etwa am Flughafen. Vorher sollte aber auch nicht bezahlt werden, raten Verbraucherschützer.
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Und wenn der Veranstalter Pleite geht?
Auch zu einer Last-Minute-Reise gehört der Sicherungsschein, der Touristen vor Veranstalterpleiten schützt. Bezahlt werden sollte nur, wenn der Schein im Original ausgehändigt wird. Urlauber sollten sofort prüfen, ob der Name des Veranstalters mit dem auf dem Sicherungsschein übereinstimmt und der Versicherungszeitraum die Reise einschließt. Im Zweifel genügt ein Anruf bei dem angegebenen Versicherer, ob der Veranstalter dort Kunde ist.