Neues Dokument seit 1. November gültig: Jetzt auch Fingerabdrücke im Reisepass
zuletzt aktualisiert: 01.11.2007 - 12:21Berlin (RPO). Der elektronische Reisepass der zweiten Generation ist da. Das seit Anfang November gültige Dokument enthält noch mehr Informationen über den Inhaber als der E-Pass der ersten Generation, den es bereits seit zwei Jahren gibt: Neben den persönlichen Daten und einem digitalen Passfoto werden auf dem Chip künftig zusätzlich zwei Fingerabdrücke gespeichert.
Die zusätzliche Speicherung der Fingerabdrücke auf einem Chip im Passdeckel soll den Pass fälschungssicherer machen und Grenzkontrollen erleichtern. Mit speziellen Lesegeräten können die Zollbeamten überprüfen, ob der Fingerabdruck im Pass mit dem der einreisenden Person übereinstimmt.
Teurer wird der neue Pass nicht: Er kostet 59 Euro und ist zehn Jahre gültig. Unter 24-Jährige zahlen 37,50 Euro und müssen ihren Pass nach sechs Jahren erneuern. Alle bisher ausgestellten Pässe bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warnte vor einer flächendeckenden Speicherung von Fingerabdrücken. Schaar sagte im RBB-Inforadio, die Speicherung von Fingerabdrücken sei eine neue Qualität. Bisher seien Fingerabdrücke nur bei polizeilichen Identitätsfeststellungen vorgenommen worden. Allerdings würden die Abdrücke nur im Pass-Chip selbst, und nicht in einer zentralen Datei gespeichert. Da nur rund sieben Millionen von mehr als 80 Millionen Bundesbürger einen Pass hätten, wäre eine zentrale Speicherung auch nicht sinnvoll.
Zierckes Alutrick
Anders sähe dies beim geplanten elektronischen Personalausweis aus, den jeder haben müsse. Damit sei eine flächendeckende Erfassung möglich. Schaar warnte davor, die Ausgabe des E-Passes als Testlauf für den geplanten E-Personalausweis zu nutzen.
Als unwahrscheinlich bezeichnete Schaar ein Szenario, das der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, in die Welt gesetzt hatte. Danach wolle Ziercke seinen E-Pass nur in Alufolie eingewickelt bei sich tragen, damit nicht der Inhalt des Chips mit hoch empfindlichen Geräten unbemerkt gescannt und mit den Daten Missbrauch betrieben werde.
Schaar bezweifelte, dass es eine effiziente Methode zum Abfischen von Chipinhalten gebe. Und wenn doch, dann müssten sich die Unbefugten der Pässe selbst bemächtigen, da sonst eine Zuordnung der Daten zu einer konkreten Person nicht möglich sei.
Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix bestand jedoch darauf, dass es mit dem E-Pass neue Risiken gebe. Er sagte dem Sender n-tv, mit einem E-Pass werde jeder gezwungen, seine Fingerabdrücke gegenüber ausländischen Grenzbehörden zu offenbaren: "Wenn man sich vorstellt, dass man in ein undemokratisches Land reist, weiss kein Mensch, was mit diesen Daten später passiert."


