Best-Preis-Garantie: Kartellamt mahnt HRS ab
zuletzt aktualisiert: 11.02.2012 - 11:46Bonn (RPO). Das Bundeskartellamt hat das Hotelbuchungsportal HRS abgemahnt. Mit seinen strengen Vertragsklauseln habe das Internetportal das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen missachtet, teilte die Behörde mit.
HRS widersprach der Einschätzung der Wettbewerbshüter und zeigte sich "überzeugt, die Bedenken des Amtes ausräumen zu können".
Konkret mahnten die Kartellwächter das Buchungsportal wegen seiner sogenannten Best-Preis-Klausel ab. Diese beinhalte eine Vereinbarung zwischen HRS und den einzelnen Hotels, laut der die Hotels über das Portal ihren besten im Internet verfügbaren Preis, die höchste Zimmerverfügbarkeit und die günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen anbieten müssen, teilte die Kartellbehörde mit.
Mehrfach habe HRS Hotels, die sich nicht an die Vorgaben hielten, für weitere Buchungen gesperrt. Ab März wolle das in Deutschland führende Hotelportal außerdem seine Klausel ausweiten, kritisierten die Kartellwächter. Ab dann sollten Hotels ihren Kunden auch im direkten Kontakt, etwa an der Rezeption oder am Telefon, keine Preise anbieten dürfen, die günstiger sind als ihr Angebot auf der HRS-Webseite.
"Durch die Best-Preis-Klausel wird Konkurrenten die Möglichkeit genommen, durch bessere Konditionen Boden gut zu machen", kritisierte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Newcomern unter den Hotelportalen werde der Markteintritt erschwert. "Deshalb stellen diese Klauseln eine Gefahr für den Wettbewerb dar."
HRS widersprach. Das Unternehmen habe "gute Argumente, die verdeutlichen, dass der Wettbewerb nicht beschränkt wird", erklärte HRS-Geschäftsführer Tobias Ragge. Die Best-Preis-Klausel sei bereits seit dem Jahr 2006 Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Internetanbieters. Sie sei "handelsüblicher Marktstandard im Internet-Vertrieb, der von allen Marktteilnehmern praktiziert wird".
Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßte die kritische Haltung der Kartellwächter dagegen "außerordentlich". Das bisherige Vorgehen des Internetportals "ist auch aus unserer Sicht ein massiver Eingriff in die unternehmerische Freiheit und eine eklatante Wettbewerbsbehinderung", erklärte der Verbandsvorsitzende Fritz Dreesen.
Die Abmahnung der Kartellwächter ist den Angaben zufolge noch keine abschließende Entscheidung. HRS habe nun die Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und will dies nach eigenem Bekunden auch tun.


